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Nahverkehr: BVG lehnt höheres Bußgeld für Schwarzfahrer ab

Die Befürworter lassen nicht locker: Wer beim Schwarzfahren in Bahnen oder Bussen erwischt wird, soll in Zukunft 60 Euro statt 40 Euro zahlen. Und wer innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Mal ertappt wird, wäre dann mit 120 Euro dabei. Der Senat lehnt indes die Forderung ab.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat jetzt seine Forderung wiederholt, die bundesweit einheitlich geltenden Sätze zu erhöhen. Und neuer VDV-Präsident will BVG-Chef Andreas Sturmowski werden.

Bisher hält die BVG die 40 Euro als „erhöhtes Beförderungsentgelt“ für ausreichend. Ob eine Erhöhung notorische Schwarzfahrer abschrecken würde, sei zweifelhaft, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Sollte es deutschlandweit aber eine Mehrheit für ein höheres Strafgeld geben, werde die BVG sich nicht dagegen sträuben. Die S-Bahn äußerte sich nicht. Sie hat angesichts ihres Desasters mit den Zügen andere Sorgen.

Die Höhe der Strafzahlungen legt der Bundesrat einheitlich für alle Verkehrsunternehmen in Deutschland fest. Die Sätze gelten dann auch im Nahverkehr der Bahnunternehmen. Bisher waren die VDV-Vorstöße politisch gescheitert. Dass sie vor den Wahlen nochmals aufgegriffen werden, gilt als unwahrscheinlich. Bei einer Abstimmung im Bundesrat werde man sich nach den Wünschen der BVG richten, sagte die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Petra Rohland. Von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), der als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG bereits generelle Tariferhöhungen im Nahverkehr gefordert hat, gab es gestern keine Stellungnahme.

Während es im VDV Unternehmen gibt, die das seit 2003 unveränderte Strafgeld jetzt erhöhen wollen, halten sich BVG und S-Bahn auch deshalb zurück, weil sie ohnehin nur einen geringen Teil der geforderten Summen eintreiben können. Fast zwei Drittel der ertappten Schwarzfahrer kommen bei der BVG ungeschoren davon, weil sich wegen geringer Einkommen das Geld nach Angaben des Unternehmens nicht eintreiben lässt. Mit dieser hohen Ausfallrate liegt die BVG bundesweit an der Spitze.

Die Verkehrsunternehmen ziehen das Geld nicht selbst ein, sondern haben dies Inkassounternehmen überlassen. Diese entscheiden dann, ob sie vor Gericht ziehen oder die Forderung fallen lassen. Angezeigt werden Schwarzfahrer in der Regel, wenn sie mehrfach hintereinander ertappt worden sind. Schwarzfahrer landen dabei immer häufiger hinter Gittern. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Justizverwaltung 8511 „Sünder“ verurteilt, 1538 mehr als ein Jahr zuvor. Die meisten erhielten eine Geldstrafe; 480 der Verurteilten mussten aber ins Gefängnis. In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee war im vergangenen Jahr fast jeder dritte Insasse ein erwischter Schwarzfahrer, der die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnte – oder wollte.

Betroffen wären von höheren Sätzen beim Strafgeld auch sogenannte Graufahrer, die irrtümlich im Tarifwirrwarr einen falschen Fahrschein gekauft, das Stempeln vergessen oder die Monatskarte nicht dabei haben. Wer ein Abonnement hat, kommt hier aber derzeit mit sieben Euro davon. Ohnehin ist die Quote der Schwarzfahrer gering; bei der BVG und der S-Bahn liegt sie nach deren Angaben bei etwa drei Prozent.

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