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In Hamburg weisen bereits Piktogramme auf das Trinkverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln hin.

© dapd

Piktogramme: BVG setzt ein Zeichen gegen Alkohol

Neue Piktogramme weisen künftig auf das Trinkverbot in Bahnen und Bussen hin. Wer erwischt wird, hat aber kaum etwas zu befürchten. Denn Sanktionen sind juristisch nicht vorgesehen.

Das Konsumieren von Getränken ist in den Bahnen und Bussen der BVG nicht gestattet. Trotzdem gehören Fahrgäste, die Kaffee aus dem Pappbecher schlürfen oder an der Bierflasche nippen, zum Alltag. Jetzt startet die BVG eine neue Offensive, um das Verbot durchzusetzen. Piktogramme an den Türen sollen bereits beim Einstieg auf das Verbot hinweisen. Das von ertappten Sündern häufig vorgebrachte Argument, vom Verbot nichts gewusst zu haben, zieht dann nicht mehr. Bis Ende des Jahres sollen alle Fahrzeuge so beklebt sein. Folgen hat ein Verstoß zunächst allerdings nicht. Und auf den Bahnhöfen gilt das Verbot auch nicht. Die Piktogramme sind aber ein erster Schritt.

Die BVG kann sich beim Alkoholverbot nur auf ihr Hausrecht beziehen, eine gesetzliche Grundlage fehlt. Ein generelles Alkoholverbot war zwar von der CDU im Wahlkampf angestrebt worden, sei beim Koalitionspartner SPD aber nicht durchsetzbar gewesen, hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) am Freitag in einem Tagesspiegel-Interview bedauert. Nun gelte es, das bestehende Alkoholverbot durchzusetzen.

BVG-Sprecherin Petra Reetz ist überzeugt, dass die neuen Zeichen wirken werden. „Jetzt ist jedem bewusst, dass er gegen die Regeln verstößt, wenn er in Bahnen und Bussen trinkt.“ Dass das Trinken bereits vorher in den Beförderungsbedingungen ausgeschlossen war, hätten viele Fahrgäste bisher nicht gewusst.

Eine ganze Palette von Piktogrammen erinnert an bereits geltende Verbote: offene Speisen zu konsumieren oder zu rauchen. Und dass Hunde einen Maulkorb tragen müssen, den viele Halter ihrem Tier in den Bussen und Bahnen nach wie vor nicht anlegen. Dagegen wird das seit Jahren geltende Rauchverbot zumindest in den Fahrzeugen meist befolgt. Auch hier habe es etwa ein Jahr gedauert, bis das Rauchverbot akzeptiert worden sei, erinnert sich Reetz. Deshalb werde wohl auch das Alkoholverbot nicht von Anfang an durchsetzbar sein.

Wer weiter trinkt, soll bei Kontrollen aufgefordert werden, die Flasche zu verschließen. Hartnäckige Verweigerer kann die BVG aus den Fahrzeugen weisen und sich dabei auf ihr Hausrecht berufen. Weil das Trinken nicht gesetzlich verboten ist, gibt es keine Strafen – anders als zum Beispiel in Hamburg, München oder Nürnberg. Die Hansestadt hat das Verbot im vergangenen September eingeführt und seither von 2200 ertappten Trinkern jeweils 40 Euro kassiert; insgesamt also 88 000 Euro. Dies zeige aber auch, dass Strafen nicht unbedingt abschreckten, sagte BVG-Sprecherin Reetz. In knapp 3000 Fällen begnügten sich auch die Hamburger Kontrolleure mit einer mündlichen Verwarnung. Zahlen sollen nur uneinsichtige Trinker, heißt es.

Bei einem ersten großen Versuch ist die BVG überrascht worden. Kontrolleure waren auf der als „Partybahn“ geltenden Straßenbahn-Linie M 10 unterwegs, um auf das Trinkverbot hinzuweisen. Die Bahnen rollen von Mitte über Prenzlauer Berg nach Friedrichshain, wo es entlang der Strecke viele Kneipen und Clubs gibt. „Wir haben mit viel Stress gerechnet und das Gegenteil erlebt“, sagte Reetz. Die meisten der Angesprochenen hätten bereitwillig auf das Weitertrinken verzichtet und den Verstoß mit Unwissenheit begründet.

Die Kontrolleure sind inzwischen ausgebildete Sicherheitskräfte; reine Fahrscheinkontrolleure gibt es nicht mehr. Dies habe den Vorteil, dass sie bei einer brenzligen Situation sofort eingreifen können, sagte Reetz. Die BVG werde bis zum Jahresende auch 200 eigene Sicherheitsmitarbeiter einstellen; die ersten Kurse sind bereits gelaufen. Ausgebildet werden die Mitarbeiter bei der BVG, bei der Polizei und bei der Feuerwehr. Sie gehen seit dem vorigen Jahr gemeinsam mit Polizisten auf Streife. Die Zusammenarbeit laufe hier „richtig gut“, lobte Reetz. Bewährt habe sich auch, dass ständig ein Polizist in der Leitzentrale der BVG sitzt, wo er Einsätze seiner Kollegen schnell veranlassen kann. Schon wenige Minuten können entscheidend sein, einen Täter zu fassen, sagte Reetz. Die ständige Präsenz eines Beamten in der BVG-Leitstelle war nach mehreren brutalen Übergriffen in U-Bahnhöfen vereinbart worden.

Zu diesem Paket gehört eine verbesserte Videoüberwachung. Neue Kameras liefern schärfere Bilder und können von der Leitstelle aus in verschiedene Richtungen bewegt werden. Auch Heranzoomen ist möglich. Solche Anlagen gibt es bereits auf den Stationen Frankfurter Tor, Alt-Tegel, Friedrichstraße, Johannisthaler Chaussee, Gesundbrunnen, Schönleinstraße sowie Kottbusser Tor. Insgesamt sollen 20 Bahnhöfe damit ausgestattet werden. Statt 24 Stunden sollen die Aufnahmen 48 Stunden aufbewahrt werden. Hier ist sich der Senat einig.

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