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Tempelhof: Für die Altlasten des Airports ist eine Kostenregelung in Sicht

Flughafengesellschaft kommt für umweltbelastende Schäden ab 1993 auf Für die Zeit davor diskutieren der Bund und Berlin eine Langfristklausel.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Nach einem heftigem Streit über die Frage, wer für Umweltschäden auf dem Flughafen Tempelhof aufkommen muss, haben sich die Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) und der Senat jetzt weitgehend geeinigt. Die BFG ist bereit, für die Beseitigung aller selbst verursachten Altlasten seit 1993 aufzukommen. Das bestätigte ein Sprecher des Unternehmens dem Tagesspiegel. Ein entsprechender Vertrag wird voraussichtlich in der nächsten Woche unterschrieben.

Für Altlasten aus der Zeit vor 1993, als der Flughafen ein US-Militärstützpunkt war, der für die zivile Luftfahrt genutzt wurde, muss sich der Senat mit dem Bund verständigen. Allerdings sind Boden- und Gewässerverschmutzungen, die in jener Zeit entstanden, kaum bekannt. Deshalb sind auch die Sanierungskosten, die auf den Bund und Berlin als (noch) gemeinsame Eigentümer der 386 Hektar großen Immobilie zukommen, derzeit nicht feststellbar. Ein Problem, das bei der Übereignung des Areals an Berlin pragmatisch gelöst werden soll.

Im Gespräch ist eine Generalklausel im Kaufvertrag: Wird ein Teil des Geländes nach der Flughafenschließung am 31. Oktober 2008 bebaut oder für andere Zwecke genutzt, wird dort nach Altlasten gesucht und saniert, soweit dies für die geplante Nutzung erforderlich ist. Sanierungskosten müsste der Senat dann jeweils bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anmelden mit dem Ziel, sie erstattet zu bekommen. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) traut dem Frieden aber noch nicht. Er will durch ein Rechtsgutachten feststellen lassen, ob und in welchem Umfang das Land Berlin eine Schadensregulierung tatsächlich beanspruchen kann.

Sollten sich beide Seiten auf eine solche Regelung einigen, die langfristig wirkt, wäre die Vereinbarung hinfällig, die das Bundesfinanzministerium und der Senat im November 2007 unterschrieben haben. Damals wurde Berlin bei Abschluss des Kaufvertrages für das Tempelhofer Feld eine 90-prozentige Übernahme der Kosten durch den Bund für die Beseitigung ökologischer Schäden zugesichert. Befristet auf zehn Jahre und bis zur Höhe des Kaufpreises. Das funktioniert aber nicht, weil die Altlastenkosten nach wie vor unbekannt sind.

Nur für Altlasten im Flughafengebäude wird der amtliche Gutachterausschuss, der momentan den Verkehrswert des gesamten Grundstücks errechnet, eine aktuelle Bewertung vornehmen – die den Kaufpreis zulasten des Bundes mindern könnte. Dirk Kühnau, Chef der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), geht allerdings von „eher wenig Altlasten“ in dem riesigen, denkmalgeschützten Bau aus. Das Wertgutachten wird wohl im November fertig sein.

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