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Zugausfälle: Entschädigungen: Druck auf S-Bahn wächst

Bis Ende dieser Woche soll geklärt sein, wer außder den Stammkunden noch für die Zugausfälle der S-Bahn entschädigt werden soll.

Eingeweihte zweifeln am Zeitplan, aber die Bahn bleibt dabei: Bis Ende dieser Woche soll geklärt sein, wer – außer den treuen Stammkunden – noch für die Auswirkungen des S-Bahn-Desasters entschädigt werden soll. Der Druck, noch einmal kräftig nachzulegen, wächst täglich.

Matthias Horth vom Fahrgastverband IGEB hält es für selbstverständlich, dass die angekündigte Freifahrt im Dezember „unterschiedslos für alle Stammkunden gelten sollte“, also auch für Besitzer von Semester- und Sozialtickets. Statt eines weiteren finanziellen Ausgleichs würde der Verband „eine Entschädigung favorisieren, die nachhaltig allen Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs hilft“. Horth schlägt vor, dass die Bahn einige der Ersatzzüge dauerhaft in Betrieb lässt: Auf dem chronisch überlasteten Regionalexpress RE 1 zwischen Ostbahnhof und Potsdam sollte der Viertelstundentakt beibehalten werden. Auch die sogenannte S 21, die durch den Tunnel zwischen Südkreuz, Hauptbahnhof und Gesundbrunnen fährt, will der Fahrgastverband erhalten – zumal die aus Stuttgart und München geborgten Züge inzwischen recht gefragt seien. Auch die zusätzlichen Fahrten der S 21 nach Hennigsdorf und der Regionalbahn RB 27 zwischen Karow und Gesundbrunnen sollten beibehalten werden. „Das wäre für uns eine Alternative zu monetären Ausgleichszahlungen“, sagt Horth. Dass die S-Bahn wie angekündigt im Dezember wieder ihr volles Programm fährt, bezweifelt er ohnehin: „Zumindest wird es wohl noch länger bei den verkürzten Zügen bleiben.“

Die Parteien sind sich mit der Verkehrsverwaltung des Senats einig, dass das bisherige Freifahrtangebot nicht ausreicht. Jutta Matuschek, Verkehrsexpertin der Linken, erinnert daran, dass die Dezember-Erstattung bereits nach dem Desaster im Juli angekündigt worden war. Damals ahnte niemand, dass es im September noch schlimmer kommen sollte. Als Rechenhilfe für die Entschädigung nimmt Matuschek eine EU-Regelung, wonach bei mehr als einer Stunde Verspätung ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden muss. S-Bahn-Tickets liegen zwar unter der Bagatellgrenze, „aber man kann sich ja an den Quoren orientieren“. Sollte das neue Angebot der Bahn allzu bescheiden ausfallen, „dann prüfen wir die Möglichkeit von Musterklagen“.

Grüne und CDU fordern mindestens zwei Monate freie Fahrt bei der S-Bahn. Den Grünen wäre auch die Nutzung des gesamten VBB-Netzes zum Kurzstreckentarif recht. Und alle sind sich einig, dass auch die Ladenmieter auf den „Geisterbahnhöfen“ entlastet werden müssen.obs

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