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Berlin: Verkehrte Welt: Zahlen für die BSR ist Pflicht, Fegen aber nicht

Unerfreuliche Post von der Berliner Stadtreinigung haben in den letzten Wochen die Anwohner von mehr als 100 Berliner Straßen bekommen. Sie müssen künftig mehr Geld für die Reinigung des öffentlichen Straßenlandes vor ihrem Grundstück zahlen, im Extremfall das Dreifache.

Unerfreuliche Post von der Berliner Stadtreinigung haben in den letzten Wochen die Anwohner von mehr als 100 Berliner Straßen bekommen. Sie müssen künftig mehr Geld für die Reinigung des öffentlichen Straßenlandes vor ihrem Grundstück zahlen, im Extremfall das Dreifache.

Grund ist die alle zwei Jahre erfolgende Neubewertung durch die so genannte Straßenreinigungs-Eingruppierungs-Kommission. 268 Anpassungen hat es in diesmal gegeben, sagt Carlo Zandonella, zuständiger Referatsleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Zahl der Auf- und Abwertungen hält sich dabei etwa die Waage. Dazu kommen 187 Neuaufnahmen von Straßen, deren Anlieger zum Teil erstmals zur Kasse gebeten werden.

Hannelore Haase aus der Lichterfelder Goerzallee ist erbost. Obwohl sich nach ihrer Meinung im ruhigen Straßenabschnitt zwischen Drake- und Appenzeller Straße nichts geändert hat, soll sie jetzt für drei wöchentliche Fegeeinsätze zahlen. Dabei, so klagt die Anwohnerin, habe die BSR in der Vergangenheit noch nicht einmal die bisher einmalige Reinigung pro Woche geschafft. "Wenn ein Malermeister mir eine Rechnung für dreimaliges Streichen vorlegen würde, obwohl ich weiß, dass er nur einmal gestrichen hat, würde ich ihn vor Gericht wegen Betruges verklagen", so die Lichterfelderin.

Doch die BSR muss sich nicht an die Vorgaben halten, wenn dringlichere Aufgaben ins Haus stehen, kontert deren Sprecher Bernd Müller. So sei bis maximal Dezember "Fleiß am Stiel" vorrangig zur Laubbeseitigung angesagt, von dem die mehr als 400 000 Berliner Straßenbäume allherbstlich rund 90 000 Kubikmeter fallen lassen. Ohnehin werde die Gebühr nach dem Straßenreinigungsgesetz nicht für den Beseneinsatz vor der jeweiligen Haustür erhoben, sondern decke als "Solidaritätsbeitrag" 75 Prozent der Kosten der Säuberung des gesamten Straßenlandes. Deshalb sind die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger, die sich von der BSR trotz Gebührenzahlung verlassen fühlen, eher gering. In "gravierenden Fällen" besteht die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, sagt Carlo Zandonella von der Senatsbehörde.

13022 Straßen und Straßenabschnitte umfasst das Berliner Reinigungsverzeichnis. Deren im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte Einstufung erfolgt nach einer Reihe von Gesichtspunkten wie Nutzungsart, Verkehrsdichte und Verschmutzung. In der Kommission, die nach objektiven Gesichtspunkten entscheidet, befinden sich Vertreter der Senatsverwaltung, der BSR und der bezirklichen Tiefbauämter. In 2613 nicht ausgebauten Anliegerstraßen (C-Straßen) sind die Anwohner selbst für die Reinigung verantwortlich und zahlen keine Gebühren. In 88 dem innerstädtischen Verkehr dienenden Verbindungen außerhalb geschlossener Ortslagen (B-Straßen) gilt die niedrigste Reinigungsstufe.

Die innerörtlichen, ausgebauten A-Straßen sind in vier Reinigungsklassen unterteilt. In 6260 A4-Straßen soll möglichst einmal wöchentlich gefegt werden, die Quartalsgebühr beträgt 0,0731 Mark pro Quadratmeter Fläche des anliegenden Grundstücks. In 2171 A3-Straßen sind es bei dreimaliger Reinigung pro Woche 0,2193 Mark. Viermal sollen die Männer in Orange in den 1475 A2-Straßen anrücken (0,3655 Mark). Wer in einer der 415 A1-Straßen wohnt, sollte seinen Kehrer täglich sehen und muss dafür den Höchstsatz von 0,5117 Mark zahlen. Abgerechnet wird mit den Hausbesitzern.

Rainer W. During

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