zum Hauptinhalt

Berlin: Verliert CDU-Chef Christoph Stölzl sein Parlamentsmandat ? Verfassungsgericht entscheidet im November über Wahlanfechtung

Wenn die CDU Pech hat, verliert sie demnächst fünf Fraktionsmitglieder im Abgeordnetenhaus – darunter den Parlaments-Vizepräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden Christoph Stölzl. Die Entscheidung darüber fällt das Landesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am 25.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wenn die CDU Pech hat, verliert sie demnächst fünf Fraktionsmitglieder im Abgeordnetenhaus – darunter den Parlaments-Vizepräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden Christoph Stölzl. Die Entscheidung darüber fällt das Landesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am 25. November. Die ehemaligen CDU-Abgeordneten Marcus Mierendorff und Ulrich Manske, die bei der Berliner Landtagswahl 2001 nicht mehr zum Zuge kamen, haben geklagt.

Ursprünglich waren beide Unionspolitiker auf der Bezirksliste der CDU Steglitz-Zehlendorf aussichtsreich vertreten. Aber in einem komplizierten Satzungsstreit sorgte das Bundesschiedsgericht der CDU dafür, dass die Nominierung der bezirklichen Abgeordnetenhauskandidaten wiederholt werden musste. Inzwischen hatten sich die Machtverhältnisse im CDU-Kreisverband geändert: Mierendorff und Manske kamen nicht mehr auf die neue Wahlliste. Im September 2001 entschied der Landeswahlausschuss, dass dieser Wahlvorschlag ordnungsgemäß eingereicht wurde. Der Wahlausschuss war allerdings nicht befugt, die parteiinternen Vorgänge zu prüfen, die zur Aufstellung der neuen Kandidaten führten. Das bleibt nun dem Verfassungsgerichtshof überlassen.

In der Landes-CDU wurde diese Klage zunächst nicht ernst genommen. Aber jetzt werden doch Befürchtungen laut, dass die Parteifreunde Mierendorff und Manske mit ihrer Wahlanfechtung eine Chance haben. In diesem Fall könnte es zu einer Nachwahl kommen; wie 1991 in Hamburg, als die Bürgerschaftswahl wegen „schwerwiegender Verstöße der CDU gegen die innerparteiliche Demokratie“ annulliert wurden. Mittlerweile gibt es aber einen neuen Trend in der Rechtsliteratur, über den Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas die CDU-Führung bereits informierte. Die Verfassungsjuristen wollen nicht mehr den Wählern die Verantwortung für Fehler aufbürden, die sich eine Partei intern leistet. Das heißt: keine Nachwahl, sondern ersatzloser Verlust jener Mandate, die nicht rechtmäßig zustande kamen. In diesem Fall träfe es alle fünf Abgeordneten aus Zehlendorf-Steglitz.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false