zum Hauptinhalt
Eine Augen-OP in Berlin. Planbare Eingriffe könnten nun trotz Pandemie öfter durchgeführt werden.

© Kitty Kleist-Heinrich

„Verordnung mit zu heißer Nadel gestrickt“: Gericht kippt Berliner Verbot von planbaren Operationen in Krankenhäusern

Die Sars-Cov-2-Pandemie kostet die Kliniken viel Geld. Krankenhaus-Chefs dürften sich deshalb über das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts freuen.

Zwei Berliner Krankenhäuser können nach dem Erfolg ihrer Eilanträge am Verwaltungsgericht wieder reguläre Behandlungen durchführen. Seit einer Anweisung von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) im November 2020 sollten die 38 Notfallkliniken der Stadt nur Akutfälle versorgen - um Personal und Platz für Covid-19-Patienten zu schonen. 

Für die zwei klagenden Krankenhäuser gilt dies vorerst nicht mehr, zumindest nicht so strikt wie bislang. Es soll sich um zwei mittelgroße Kliniken handeln, die auf die Einnahmen aus dem Alltagsgeschäft angewiesen sind.

Der Senat hatte das Verbot planbarer OPs mit den Massenansteckungen in der zweiten Corona-Welle begründet. Auch Ärzte hatten zuvor gefordert, der Senat möge die Kliniken anweisen, planbare Eingriffe zu verschieben: Nur wenn diese so genannten elektiven Behandlungen vorerst abgesagt würden, wären ausreichend Pflegekräfte frei, um die steigende Zahl an Covid-19-Patienten zu versorgen.

Doch das entsprechende Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung des Senats werde sich in einem sogenannten Hauptsacheverfahren „mit großer Wahrscheinlichkeit“ als rechtswidrig erweisen, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Der Entscheidung des Gerichts zufolge hatte Berlins Landesregierung dafür keine „ausreichende Ermächtigungsgrundlage“. 

Landesregierungen dürfen zwar Schutzmaßnahmen gegen Seuchen erlassen. Doch der Versuch, mit dem Verbot planbarer, also verschiebbarer Operationen, Kapazitäten für Corona-Fälle freizuhalten, sei durch das Bundes-Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Eine Rechtsverordnung ohne hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu erlassen, ist schon juristisch dilettantisch“, sagte der Berliner Medizinrechtsexperte Jörg Heynemann. „Offenbar ist die Verordnung mit zu heißer Nadel gestrickt worden.“ 

Der Senat kann nun Rechtsmittel einlegen, die nächste Instanz würde sich der Frage annehmen. Möglich ist aber auch, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Kliniken explizit solche Anweisungen gemacht werden können. Das müsste letztlich der Bundestag tun.

Hüfte, Knie, Herzklappen-OPs sind gut vergütet

Die wichtigsten Kliniken, sogenannte Plankrankenhäuser, haben Anspruch auf staatliche Hilfe. Sie werden auf zwei Wegen bezahlt: Die Bundesländer müssen für Technik und Bauten aufkommen, die Krankenkassen für Personal und Medikamente. 

Zunächst sind die staatlichen Investitionen oft zu knapp. Dazu aber kommt, dass die Versicherungen nach einem komplexen Schlüssel gerade jene Eingriffe ausreichend vergüten, die meist gut vorbereitet werden können: Hüfte, Knie, Herzklappen-OP.

Alltagsfälle in den Rettungsstellen und auch Covid-19-Kranke kosten die Kliniken jedoch oft mehr, als die Kassen ihnen für die Behandlung zahlen. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) organisierte Schutzschirm, wonach es Hunderte Euro für jedes für Covid-19-Fälle frei gehaltene Bett gibt, kann die Verluste durch ausbleibende Operationen nicht ersetzen.

In Berlins gibt es insgesamt 60 Kliniken, insbesondere auf den Intensivstationen fehlt erfahrenes Pflegepersonal. Die Zahl der Corona-Infizierten, die stationär versorgt werden müssen, sinkt zwar: Zuletzt waren es 1031 Patienten, davon 304 auf einer Intensivstation. Namhafte Krankenhaus-Leiter hatten allerdings davor gewarnt, den Lockdown zu schnell zu lockern.

Zur Startseite