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Kathrin Jarosch, 47, ist Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, der 470 Versicherungsunternehmen vertritt.

© GDV

Versicherungsexpertin im Interview: „Den Hausrat sollte man gut dokumentieren“

Wenn einmal alles durchwühlt ist – welche Schäden übernimmt die Versicherung? Im Interview erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, worauf Wohnungseigentümer achten sollten.

Frau Jarosch, wie kann man sich gegen Einbrüche versichern?
Eine Hausratversicherung deckt verschiedene Gefahren ab, dazu zählt auch das Risiko, Opfer eines Einbruches zu werden. Rund 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine solche Versicherung. Die Statistik zeigt, dass vier von zehn Einbrüchen an gut gesicherten Türen und Fenstern scheitern. Wir empfehlen deshalb, sich zum Einbruchschutz beraten zu lassen – eine erste Adresse dafür ist die Initiative der Polizei und der Versicherungswirtschaft, die unter www.k-einbruch.de konkrete Tipps zum Einbruchschutz gibt.

Wie oft wird in Deutschland eingebrochen?
Wir wissen von bundesweit rund 150 000 Einbrüchen und Einbruchsversuchen im letzten Jahr, bei denen die Bestohlenen versichert waren. Das ist ein Anstieg um gut 35 Prozent in den letzten vier Jahren. 2013 haben die Versicherungen insgesamt 480 Millionen Euro zur Begleichung der Schäden gezahlt – ein Plus von 20 Millionen Euro gegenüber dem Jahr davor. Übrigens kommt es nicht nur in der dunklen Jahreszeit vermehrt zu Einbrüchen, auch die Ferienzeit in den Sommermonaten ist beliebt bei Dieben. Denn über Wochen leerstehende Häuser sind leichter auszuspähen und auszurauben.

Worauf müssen Versicherte bei Vertragsabschluss achten?
Es gibt die Möglichkeit, sich gegen den so genannten Einwand der groben Fahrlässigkeit zu versichern. Wer etwa vergisst, die Tür hinter sich abzuschließen oder die Fenster auf Kipp stellt und das Haus verlässt, macht es Einbrechern leichter – und handelt damit fahrlässig. In solchen Fällen begleichen die Versicherungen nicht den vollen Schaden. Wer aber von vorneherein weiß, dass er manchmal vielleicht etwas vergesslich ist, kann das bei der Versicherung mit berücksichtigen. Dann kann der Beitrag zwar etwas höher sein, man hat sich dafür aber gewissermaßen gegen die eigene Schusseligkeit versichert.

Wie können Versicherte nachweisen, was ihnen gestohlen wurde?
Wichtig ist, dass der Hausrat gut dokumentiert ist. Dazu zählt, dass man Quittungen und Belege aufbewahrt – am besten an einer anderen Stelle als die Wertgegenstände. Bei Erbstücken wie Familienschmuck, Münzsammlungen oder alten Uhren empfiehlt es sich, Fotos der Gegenstände zu machen.

Und dann zahlt die Hausratversicherung?
Die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert. Wenn beispielsweise ein drei Jahre alter Computer gestohlen wird, wird dieser in den meisten Fällen nicht mehr denselben Wert haben wie zum Zeitpunkt des Kaufes. Außerdem gibt es in der Regel Obergrenzen für Wertgegenstände. So sollten zu Hause aufbewahrte Sparbücher und Wertpapiere den Wert von 3000 Euro nicht übersteigen. Schmuck oder Gold sind bei den meisten Anbietern bis maximal 25 000 Euro versichert. Bargeld über 3000 Euro sollte man auch nicht zu Hause aufbewahren.

Und wenn doch?
Natürlich lassen sich auch höhere Werte versichern. Wer kostbare Gemälde oder Antiquitäten in der Wohnung oder auch im Schließfach der Bank lagert, sollte mit seiner Versicherung sprechen. Spezialisten ermitteln dann den Wert, gegen einen Aufpreis sind also auch höhere Summen versicherbar. Um zu vermeiden, im Fall der Fälle unterversichert zu sein, empfiehlt es sich auch, die Versicherung zu informieren, wenn sich der Besitz vergrößert.

Wie hoch sind üblicherweise die Beiträge?
Hausratversicherungen sind zu erschwinglichen Prämien zu haben. Dabei sind die Beiträge in der Stadt tendenziell höher als auf dem Land. Aber auch in der Stadt gibt es weitere Parameter bei den Berechnungen. Wie oft kommt es in dem Stadtteil zu Einbrüchen? Ist es ein freistehendes Haus oder eine Etagenwohnung? Bei Häusern: Wie gut sind Außentüren und Fenster gesichert? Bei Wohnungen: In welcher Etage liegt sie? Hier empfiehlt sich ein Preis- und Leistungsvergleich der verschiedenen Versicherungen.

Wie können die Kunden ermitteln, bis zu welcher Höhe sie sich versichern sollten?
Eine Möglichkeit ist, nach Auflistung aller Werte eine fixe Höchstgrenze festzulegen. Die andere Möglichkeit ist die Berechnung nach Quadratmetern. Wer hier 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Berechnungsgrundlage nimmt, ist bei einem Einbruch auf jeden Fall gut versichert. Der Mieter oder Eigentümer einer 80 Quadratmeter großen Wohnung wäre also dann gut versichert, wenn die Hausratversicherung Schäden bis zu einer Höhe von 52 000 Euro abdeckt.

Mit Kathrin Jarosch sprach Tiemo Rink.

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