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Berlin: Versorgung von Krebspatienten: Kasse zahlt - aber nicht alles

Der Streit zwischen niedergelassenen Krebsärzten und den Berliner Krankenkassen um die Kostenübernahme bei der ambulanten Versorgung von Krebspatienten spitzt sich zu. Während die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die ambulante Behandlung von Schwerkranken durch die Regressforderung an einzelne Praxen in Gefahr sieht, werfen die Krankenkassen der KV "eine unnötige Verunsicherung der Patienten" vor.

Der Streit zwischen niedergelassenen Krebsärzten und den Berliner Krankenkassen um die Kostenübernahme bei der ambulanten Versorgung von Krebspatienten spitzt sich zu. Während die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die ambulante Behandlung von Schwerkranken durch die Regressforderung an einzelne Praxen in Gefahr sieht, werfen die Krankenkassen der KV "eine unnötige Verunsicherung der Patienten" vor. "Wir bezahlen natürlich die Krebstherapien", sagt Ursula Zimmermann von der BKK des Landes Berlin. Aber aus Gründen des Patientenschutzes könne die Kasse nicht für Medikamente aufkommen, die eingesetzt werden, auch wenn sich ihre Zulassung nicht auf diesen Fall der Erkrankung bezieht. In Einzelfällen gebe es aber die Möglichkeit, diese Kosten zu übernehmen, hieß es in einer Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände.

Die BKK hat 26 Regressanträge gegen Krebsärzte (Onkologen) gestellt; insgesamt 19 weitere Regressansprüche hat die Barmer Ersatzkasse (BEK) erhoben. Die KV empfiehlt nun den niedergelassenen Ärzten, Medikamente außerhalb der zugelassenen Indikation nur noch auf Privatrezept zu verschreiben. Diese könnten die Patienten dann bei ihrer Kasse einreichen. "Es droht, dass teure neue Medikamente für arme Versicherte nicht mehr möglich sind", sagte gestern KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke bei einer Pressekonferenz. Zudem müssten die Kassen damit rechnen, dass Patienten in die Kliniken drängten, weil diese die Medikamente noch einsetzen könnten.

Die umstrittenen Medikamente sind oft nur für eine bestimmte Krebsart zugelassen, haben aber in verschiedenen Studien ihre Wirksamkeit auch bei anderen Tumoren bewiesen, sagte Onkologe Andreas Kirsch: "Die Zulassungsrealität und die Behandlungsrealität stimmen nicht überein." 60 Prozent der schwerkranken Patienten würden mit Medikamenten außerhalb der zugelassenen Indikation behandelt. Kirschs Praxis ist mit sieben Regressanträgen über eine Summe von 100 000 Mark konfrontiert.

Der Onkologe Reimer Junkers stellte eine 51-jährige Patientin vor, bei der vor gut einem Jahr ein inoperabler Magentumor mit Lymphknoten- und Lebermetastasen diagnostiziert wurde. Diese Patientin wurde unter anderem mit dem Medikament Taxotere behandelt, dessen Indikation sich aber nicht auf Magentumore bezieht. Es kam zu einer deutlichen Besserung. Eine erneute im Juni begonnene Therapie wurde jetzt abgebrochen - wegen drohender Regressforderungen. Die Kosten für dieses Medikament belaufen sich pro Jahr auf 20 000 Mark. Dass die KV bei der Pressekonferenz Patienten vorstellte, nannte die BKK anschließend eine "ungeheuerliche Entgleisung". Hier werde das Leid der Patienten missbraucht, "um eigene Ziele auf der emotionalen Schiene durchzusetzen". Sie hoffe auf eine Rückkehr zur sachlichen Auseinandersetzung.

sik

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