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Berlin: Verurteilter Kirchenstörer wird Freigänger

Der Kirchenstörer Christian Arnold wird voraussichtlich Freigänger – zum Ärger der Mainzer Staatsanwaltschaft. „Wir haben dem ausdrücklich widersprochen“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach.

Der Kirchenstörer Christian Arnold wird voraussichtlich Freigänger – zum Ärger der Mainzer Staatsanwaltschaft. „Wir haben dem ausdrücklich widersprochen“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach. Noch am Mittwoch sollte der Brief die Staatsanwaltschaft verlassen: Der Berliner Arnold wird in dem Schreiben aufgefordert, sich binnen einer Woche in Mainz zu melden. Die Kirchen können deshalb aber nicht aufatmen. „Wenn Arnold sich freiwillig stellt, wird er von der Haftanstalt direkt zum Freigänger gemacht“, sagt Puderbach.

Die Kirchenstörer Christian Arnold (29) und Andreas Roy (45) wurden vor zwei Wochen vom Landgericht Mainz zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie im Mainzer Dom randaliert hatten. Roy hat Revision eingelegt; bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts bleibt er auf freiem Fuß. Von einer erfolgreichen Revision würde zwar auch Arnold profitieren, doch den Richterspruch will die Staatsanwaltschaft nicht erst abwarten. Die Anklage hält Roys Erfolgsaussichten ohnehin für eher gering.

Tatsächlich ist es nicht ungewöhnlich, dass Neuzugänge mit geringen Freiheitsstrafen von der Haftanstalt zunächst einmal als Freigänger eingestuft werden. Allerdings haben Roy und Arnold wiederholt demonstriert, dass sie auch die Aussicht auf Gefängnis nicht von ihrem Treiben abhalten kann: Rund 50 Mal sind die beiden Bibelfanatiker in Kirchen und anderen öffentlichen Veranstaltungen aufgefallen. Erst am vorigen Sonnabend kam Roy ins Velodrom und brüllte bei der Sendung „Wetten, dass..?“ von den Rängen. Am selben Tag schlich sich Arnold über Nacht in den Erfurter Dom ein, um später während des Einheitsgottesdienstes schreiend durch die Kirche zu laufen. kf

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