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Verwaltung: Streit um Zahl der Stasi-Mitarbeiter im Landesdienst

2733 MfS-Belastete sollen in der Verwaltung arbeiten. Der Beauftragte Gutzeit nennt die Angaben "abenteuerlich".

Der Senat weiß nicht, ob 20 Jahre nach dem Mauerfall beim Land Berlin noch Mitarbeiter mit Bezug zum MfS beschäftigt seien. Das teilte die Innenverwaltung am Donnerstag mit.

Anlass waren bislang unbestätigte Meldungen, nach denen aktuell bundesweit mehr als 17 000 ehemalige hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der öffentlichen Verwaltung tätig seien. Betroffen sind nach Angaben der „Financial Times Deutschland“ (FTD) vorwiegend die neuen Bundesländer, wobei Sachsen-Anhalt mit 4400 Fällen die Negativ-Rangliste anführe. In der Berliner Landesverwaltung soll es insgesamt 2733 Fälle geben. Das wären fast so viele wie in Brandenburg.

Der Stasi-Beauftragte für das Land Berlin, Martin Gutzeit, widerspricht den Informationen allerdings vehement: Die Darstellung sei geradezu „abenteuerlich“, sagte er am Donnerstag. Gutzeit weiß, wovon er spricht, denn offenkundig stützt sich die FTD bei ihren Berliner Daten auf einen Tätigkeitsbericht seiner Behörde aus dem Jahr 1997. Darin hatte der Landesbeauftragte eine Zwischenbilanz über die in der Zeit von 1991 bis 1996 gezogenen personalrechtlichen Konsequenzen aus den für die Berliner Landesbediensteten bei der Birthler-Behörde gestellten Regelanfragen zu möglichen Stasikontakten veröffentlicht. Bei insgesamt 81 860 Anfragen lagen in diesem Zeitraum bei der Stasi-Unterlagenbehörde in 5153 Fällen „Erkenntnisse“ vor. Wobei Gutzeit darauf verweist, dass diese „Erkenntnisse“ nicht näher klassifiziert waren. Erst Einzelfallprüfungen hätten Aufschluss über eventuell belastende Fakten ergeben können, die dann auch zu einer Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen konnten. Tatsächlich trennte sich das Land nach solchen Einzelfallprüfungen bis 1996 von 2420 belasteten Mitarbeitern – sei es durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge, sei es durch Vorruhestandsregelungen. Der Rückschluss, wonach es sich in den 2733 Fällen, bei denen die „Erkenntnisse“ nicht zu einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst führten, um ehemalige MfS-Mitarbeiter handle, die vom Land weiterbeschäftigt würden, sei unzulässig und durch seine Behörde in keiner Weise gedeckt.

Auch die Innenverwaltung zeigte sich am Donnerstag konsterniert: Aus dem Zwischenbericht von 1997 sei in keiner Weise ablesbar, ob es über die damaligen Trennungsfälle hinaus weitere MfS-belastete Beschäftigte beim Land Berlin gegeben habe. Zudem seien seitdem Tausende von Mitarbeitern aus Alters- oder Gesundheitsgründen aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. Ob derzeit beim Land Berlin noch Mitarbeiter mit tatsächlichem Bezug zum MfS beschäftigt seien, wisse man allerdings nicht.

Bei den seinerzeit öffentlichen Betrieben wurden Kontakte zum MfS nicht überall abgefragt. So wurde etwa bei der Bewag nach Übernahme der Ost-Mitarbeiter bewusst auf eine Regelanfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde verzichtet. Erst Mitte der 90er Jahre stellte sich heraus, dass kurz vor der Wiedervereinigung 120 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter zum Ostberliner Stromversorger „versetzt“ und dann von der Bewag übernommen worden waren. Von diesen Mitarbeitern habe sich die Bewag dann getrennt. (Seite 2)

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