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Verwaltungsgericht: Bau der U-Bahn-Linie 55 darf dauernd Lärm machen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Rechtsschutzklage gegen den Bau der U-Bahn-Linie 55 abgelehnt.

Berlin - Der in unmittelbarer Nähe des Pariser Platzes lebende Antragsteller hätte sich gegen die lärmrechtliche Ausnahmezulassung gewandt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Diese Zulassung, die auch Bauarbeiten in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen erlaube, sei nicht rechtswidrig, wurde im Urteil des Verwaltungsgerichts argumentiert. Zudem gebe es keine unzumutbare Lärmbelästigung für den Antragsteller.

Nach Angaben des Gerichts lehnte der Anwohner ein Angebot, ihn für die Zeiten lärmintensiver Arbeit in einer Junior-Suite eines Fünf-Sterne-Hotels am Gendarmenmarkt unterzubringen, ab. Nur für eine größere Corner- und Maisonette-Suite oder die Zahlung von einer Million Euro hätte er den Antrag zurückgenommen.

Das zeige, dass es dem Antragsteller nicht in erster Linie um Lärmschutz beim Bau der Kanzler U-Bahn gehe, erklärte der Sprecher. (tso/ddp)

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