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Verwaltungsgericht: Berlinerin klagt gegen Tempo 30 vor Schulen

Ein heikler Fall und möglicherweise auch ein heikles Urteil: Am heutigen Mittwoch beschäftigt sich das Gericht mit der Klage einer Autofahrerin - gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Berliner Schulen.

Mit Tempo-30-Zonen vor Schulen beschäftigt sich am heutigen Mittwoch (13 Uhr) das Berliner Verwaltungsgericht. Eine Autofahrerin wehrt sich gegen eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung vor zwei Schulen in Zehlendorf. Die Klägerin will die Anordnung kippen, da sie ihre Grundrechte als Autofahrerin verletzt sieht. Zunächst wollte in dem Fall der Zehlendorfer CDU-Bezirksverordnete David Eckel klagen, später zog der Politiker seine Klage aber zurück.

Konkret wendet sich die Klägerin gegen die Tempo-30-Zonen in der Clayallee und auf dem Teltower Damm. Nach Angaben eines Justizsprechers ist noch am Mittwoch mit einem Urteil zu rechnen. Das Verkehrskonzept „Tempo 30 vor Schulen“ wird seit 2009 in Berlin durch die Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder umgesetzt und gilt wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr. Mit dem Tempolimit erhofft sich der Senat, die Unfallzahlen vor Schulen zu senken. (dapd)

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