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Berlin: Verwirrung um die Praxisgebühr

Die Gesundheitsreform ist beschlossen, doch einige Fragen sind noch ungeklärt. Verunsicherte Patienten stürmen die Zahnarztpraxen

Die Gesundheitsreform ist beschlossen. Und obwohl bis zum voraussichtlichen Geltungsbeginn des am vergangenen Freitag verabschiedeten Gesetzes nur drei Monate Zeit bleiben, sind viele Fragen noch offen und manche wichtige Details den Versicherten noch unbekannt. Beispielsweise die Praxisgebühr: Ab dem 1. Januar 2004 muss der Kranke bei jedem Arztbesuch pro Quartal zehn Euro zahlen, es sei denn er wurde von einem anderen Mediziner überwiesen. Das heißt, mindestens einmal im Quartal kostet der Doktor zehn Euro. Muss man im selben Quartal auch zum Zahnarzt, ist noch einmal ein Zehner fällig. Die Kassen können aber Vorsorgeuntersuchungen davon freistellen.

Schon herrscht Verwirrung: Nach jetzigem Stand müsste jeder Hausbesuch eines Bereitschaftsarztes der Kassenärztliche Vereinigung zehn Euro kosten. „Denn schließlich hat niemand eine Überweisung für den Notfall zu Hause“, sagt die Sprecherin der Berliner KV, Annette Kurth. Der Bereitschaftsdienst fährt jedes Jahr im Schnitt 180 000 Einsätze, macht 1,8 Millionen Euro für die Krankenkassen allein aus Berlin, denn der Arzt muss die Gebühr komplett abführen.

Völlig ungeklärt sei auch, was passiere, wenn ein Patient im Notfall den Bereitschaftsdienst der Krankenhäuser in Anspruch nimmt – beispielsweise am Wochenende oder an Feiertagen. „Auch dann wär die Gebühr fällig“, sagt Kurth. Und wenn dies zu allem Unglück auch noch der erste Arztbesuch im Quartal war, dann werde es sicher schwierig, von dem Notarzt alle weiteren Überweisungen zu erhalten. „Diese offenen Fragen müssen mit einer bundeseinheitlichen Regelung zwischen KV und Krankenkassen geklärt werden“, sagt Dusan Tesic, Hauptgeschäftsführer der Berliner Kassenärzte.

Doch trotz der Neubelastungen und Verunsicherung der Patienten registriert die Berliner KV keinen Ansturm auf die Arztpraxen. Denn ein Besuchdes Doktors lasse sich in der Regel nicht planen, sagt Sprecherin Kurth.

Ganz anders bei den Zahnärzten. Dentisten wie Krankenkassen erleben seit Beginn der Debatte um die Gesundheitsreform einen Ansturm von Patienten, die ihr Gebiss sanieren lassen wollen, bevor ab dem 1. Januar 2005 die neuen Gesetztesregeln gelten. Denn dann müssen die Patienten eine zusätzliche Pflichtversicherung für die Zahnersatzkosten abschließen – entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Gesetzlichen Krankenkassen kalkulieren derzeit mit etwa sechs Euro, die das Mitglied pro Monat mehr aufwenden müsse. „Dann ändert sich für den Versicherten gegenüber heute gar nichts“, sagt Martin Plass vom Bundesverband der Ersatzkassen, zu dem unter anderen die Barmer Ersatzkasse, die Techniker und die Angestelltenkrankenkasse gehören. Das heißt: Die Kasse zahlt dann dieselben Zuschüsse wie jetzt (bis zu 65 Prozent, je nach dem, wie regelmäßig die Vorsorge laut Bonusheft genutzt wurde).

Die Privaten Krankenversicherungen rechnen noch. Für eine Police, die beim Zahnersatz genau die gleichen Leistungen bietet wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen, müsse man mit deutlich mehr als 7,50 Euro pro Monat rechnen, sagt Sabine Erbar, Pressereferentin des Dachverbandes der Privaten Krankenversicherung. Deshalb werden die Privaten den Gesetzlichen eher über die Leistungen Konkurrenz machen wollen, zum Beispiel mit einem hundertprozentigen Zuschuss zum Zahnersatz oder auch mit dem Einschluss von Luxusbehandlungen – natürlich zum entsprechenden Preis. Die Privaten müssen aber nicht jeden versichern. „Wie bei einer privaten Krankenversicherung muss der Kunde zuvor Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen“, sagt Erbar. „Und wenn ein Versicherter zwei Monate nach dem Vertragsabschluss plötzlich sein gesamtes Gebiss sanieren lässt, dann wird seine Versicherung sicher misstrauisch.“

Zahnärzte wie Krankenkassen betonen unisono, dass es keinen Grund gebe, sich jetzt panisch Zahnersatz einbauen zu lassen. Im Gegenteil: „Im kommenden Jahr wird es für die Versicherten sogar günstiger“, sagt Detlef Natusch von der Berliner Techniker-Krankenkasse. „Denn 2004 sinken die Honorare, die die Dentisten für Zahnersatz abrechnen können.“

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