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Berlin: Verwirrung um Kaufhaus-Anwälte

Müssen sie ihre Büros schließen?

„Kanzleishops zwischen Waschmaschinen und Feinripp verboten“, teilte die Rechtsanwaltskammer Berlin gestern stolz mit. Sie hatte gegen die Konkurrenz, die mit neuartigen Rechtsberatungsangeboten in Kaufhäusern von sich reden machte, beim Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Doch die Behauptung der Anwaltskammer, dass die MüllerDieckert GmbH ihre Anwaltsbüros bei Karstadt am Hermannplatz und im Ostbahnhof nun nicht mehr betreiben dürfe, stimmt so offenbar nicht. „Die einstweilige Verfügung hatte mit der Rechtsberatung im Warenhaus nichts zu tun“, sagte die Sprecherin des Landgerichts, Ilona Wiese. Untersagt worden sei die Rechtsberatung nur so lange, wie die Gesellschaft nicht als Anwaltskanzlei im Handelsregister eingetragen sei; außerdem sei die Verwendung des Werbespruchs „Recht schnell und gut“ nicht erlaubt.

Carolin Müller-Dieckert, die Geschäftsführerin der angegriffenen GmbH, sagte: „Ich habe die Verfügung noch gar nicht erhalten.“ Das Umschreibungsverfahren von der AG zur GmbH laufe längst. Die Berliner Kammer war schon früher kritisch. Vizepräsident Jann Fiedler sagte: „Die Eröffnung einer Anwaltspraxis im offenen Kaufhausbereich ist ein dramatischer Niedergang der Rechtskultur. Das erinnert mich an das Mittelalter, wo man sich auf Jahrmärkten vor den Augen der Zuschauer die Zähne ziehen lassen konnte.“ fk

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