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Berlin: Verzögerte Freude

Krankenkassen senken Beiträge, Rentnern nutzt das erst später

Zehntausende Rentner kommen erst mit großer Verzögerung in den Genuss von Beitragssenkungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das mussten jetzt zum Beispiel auch die pflichtversicherten Rentner in der CityBetriebskrankenkasse (BKK) feststellen. Die Krankenversicherung entstand zum 1. Januar 2004 durch die Fusion der BKK Berlin mit der BKK Hamburg. Angenehmer Nebeneffekt der Kassenehe für die rund 100 000 Berliner Mitglieder: Der Beitragssatz sank von 15,7 auf 14,8 Prozent.

Doch für die Rentner kommt die Freude mit zum Teil zwölfmonatiger Verzögerung. Die BKK teilte ihnen vor wenigen Tagen mit, dass sie weiterhin den alten Beitragssatz zahlen müssten. Der Kassenbeitrag für ihre gesetzliche Rente werde erst ab dem 1. April nach dem neuen Satz berechnet. Sollten sie daneben noch andere Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen haben, dann werde dafür die Absenkung sogar erst zum 1. Januar 2005 gültig.

Letzteres trifft die Rentner gleich doppelt. Denn laut Gesundheitsreform müssen sie seit dem 1. Januar den vollen Krankenkassenbeitrag für Betriebsrenten entrichten. Zuvor waren es nur 50 Prozent. Viele der betroffenen Rentner hätten sich schon wütend beschwert, sagt Torsten Nowak, Pressesprecher der City-BKK in Hamburg. „Was sollen wir machen, so ist nun mal die Rechtslage.“ Laut dem neugefassten Sozialgesetzbuch gelten Beitragssatzveränderungen der Kassen bei den gesetzlichen Renten prinzipiell erst drei Monate später. Und für Betriebsrenten ist der am 1. Juli gültige Beitragssatz das gesamte Folgejahr über entscheidend, egal, ob sich in diesem Zeitraum der Satz verändert.

Das bestätigt auch der Bundesverband der Ersatzkassen (VdAK), zu dem unter anderem die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) gehört. Die DAK hat ihren Beitragssatz zum 1. Januar gesenkt, von 15,2 auf 14,7 Prozent. Und auch hier müssen die Rentner drei Monate auf die Anpassung ihrer Sätze warten. „So wollte es der Gesetzgeber“, sagt Martin Plass, VdAK-Sprecher. Außerdem gelte die Verzögerung nicht nur bei Beitragssenkungen, sondern auch bei -erhöhungen. I.B.

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