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Berlin: Verzweiflungstat: Die aktuelle Frage: Kann eine Räumung verhindert werden?

Hartmann Vetter ist 56 Jahre alt und seit 1981 Haupt-Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Möglicherweise hatte die Familie in der Ahrweiler Straße in Wilmersdorf arge Finanznöte und war von Zwangsräumung bedroht.

Hartmann Vetter ist 56 Jahre alt und seit 1981 Haupt-Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.

Möglicherweise hatte die Familie in der Ahrweiler Straße in Wilmersdorf arge Finanznöte und war von Zwangsräumung bedroht. Doch auch für solche Schwierigkeiten "gibt es heute ein soziales Netz", sagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereines, Hartmann Vetter. Wie kann eine Zwangsräumung vermieden werden, fragte Christoph Stollowsky.

Wird eine Familie mit hohen Mietschulden einfach vor die Türe gesetzt?

Nein. Zuvor greift in der Regel ein ganzes Bündel von Hilfen, die so etwas verhindern sollen. Es muß niemand in Panik geraten. Bevor ein gerichtliches Urteil zur Räumung vorliegt, vergeht mindestens ein halbes Jahr.

Was müssen die Betroffenen tun?

Geht beim Amtsgericht eine Räumungsklage ein, so informiert die Justiz automatisch die "Soziale Wohnhilfe" des jeweiligen Bezirkes. Deren Mitarbeiter setzten sich danach mit der Familie in Verbindung. Sie muss ihre finanzielle Situation offenlegen und erhält, falls zu wenig Geld da ist, eine angemessene Mietunterstützung. Damit ist die drohende Räumung abgewendet.

Bei manchen Familien steht aber dennoch der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür. Wie kann es dazu kommen?

Das hängt oft mit der Verdrängung des Problems zusammen. Briefe der Vermieter, aber auch der Gerichte und Behörden, die helfen wollen, werden monatelang nicht geöffnet. So nimmt das Verfahren seinen Gang, und niemand hat die Chance zum Eingreifen.

Möglicherweise hatte die Familie in der Ahrwe

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