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Videoüberwachung: Dix: Änderung des Polizeigesetzes nötig

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat im Prinzip nichts gegen eine Aufzeichnung von Bildern der Überwachungskameras im Bereich der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einzuwenden. Allerdings müsse das Polizeigesetz angepasst werden.

Berlin - Zum Zweck der Strafverfolgung könnten die Aufnahmen sinnvoll sein, sagte Dix der "Berliner Zeitung". Allerdings verlangte Dix für Berlin eine klare gesetzliche Regelung für die Aufzeichnung und Auswertung der Bilder, wie sie es bei der Bahn auf Bundesebene gebe. Die auf den Bahnhöfen gespeicherten Bilder dürften nicht von der Bahn, sondern nach dem Bundespolizeigesetz nur von der Bundespolizei ausgewertet werden.

In Berlin stützt sich die BVG den Angaben zufolge dagegen auf ihr Hausrecht als Privatunternehmen, um Videokameras einzusetzen. Das lehnt Dix ab. Der Datenschützer hätte keine Einwände gegen eine Speicherung der Bilder, "wenn das Abgeordnetenhaus der Berliner Polizei solche Befugnisse einräumen will". Dazu müsste das Polizeigesetz (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) entsprechend geändert werden.

Dix warnte jedoch davor, im Ausbau der Videoüberwachung ein Patentrezept gegen die Terrorgefahr zu sehen. "Die präventive Wirkung wird überschätzt", sagte Dix dem Blatt. Kameras könnten keinen zu allem entschlossenen Terroristen abschrecken. (tso/ddp)

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