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Bitte recht unfreundlich. Übersichtsaufnahmen von demonstrierenden Menschenmengen sind in Berlin bereits Praxis.

© dpa

Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen in Berlin: Verfassungsrichter haben noch einige Fragen

Kurz vor dem 1. Mai wurden 2013 Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen per Gesetz erlaubt. Dagegen klagte die Opposition – das Landesverfassungsgericht dürfte nun Nachbesserungen verlangen.

Für die Opposition ist es – vorsichtig formuliert – ein Punktsieg gewesen. Sämtliche 63 Abgeordnete von Grünen, Linken und Piraten hatten gemeinsam gegen ein Gesetz des rot-schwarzen Senats geklagt, wonach in Berlin auch friedliche Demonstrationen gefilmt werden dürfen, wenn das wegen „Größe oder Unübersichtlichkeit“ nötig zu sein scheint. Als sich nun am Mittwoch das Landesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit der Angelegenheit befasste, machten die Richter deutlich, dass es zu dem Gesetz offene Fragen an Polizei und Senat gebe.

Das umstrittene Gesetz ist seit fast einem Jahr in Kraft

Wie soll verhindert werden, dass die Beamten einzelne Demonstranten ins Visier nehmen, die sich gar nicht strafbar gemacht haben? Wie soll (friedlichen) Versammlungsteilnehmern erklärt werden, warum sie gefilmt werden? Und wie wird sichergestellt, dass Beamte die Aufnahmen nicht doch speichern – was verboten wäre? Diese Fragen dürften den Senat schon deshalb ärgern, weil das Gesetz seit seiner Verabschiedung im April 2013 natürlich schon angewandt wird: Die Polizei filmt bei Großveranstaltungen von oben, um sogenannte Übersichtsaufnahmen zu bekommen. Diese werden in der Zentrale ausgewertet, um Einsätze rund um Kundgebungen zu steuern.

Laufende Kameras schreckten womöglich Menschen ab

Auch am 1. Mai vergangenen Jahres hatte die Polizei also lange vor Beginn etwaiger Auseinandersetzungen filmen dürfen. Die Innenexperten der Opposition erklärten danach, dass dies ohne erkennbaren Nutzen erfolgt sei, vielmehr habe das Filmen alle Demonstranten unter Generalverdacht gestellt. Laufende Kameras schreckten womöglich Menschen ab, die schlicht ein Grundrecht wahrnehmen wollten, sagte Benedikt Lux (Grüne) damals. Und sie brächten selbst der Polizei erstaunlich wenig, friedliche Demonstrationen seien jahrelang ohne Kamera gelenkt worden. Die Polizeiführung will an den Aufnahmen dennoch festhalten. Einzelne Beamte hatten auf vermeidbare Katastrophen wie die bei der Loveparade in Duisburg hingewiesen.

Kläger sind „vorsichtig optimistisch“

Am Mittwoch erklärte Lux, schon die kritischen Fragen der Richter an die Vertreter von Polizei und Senat seien „ein Wert an sich“, die Kläger sähen der Entscheidung „vorsichtig optimistisch“ entgegen. Ähnlich äußerte sich Klaus Lederer, Rechtsexperte der Linken. Das Gesetz sei weder erforderlich noch angemessen. Bei Straftaten filmt die Polizei ohnehin seit Jahren. Die Innenverwaltung äußerte sich am Mittwoch nicht. Senator Frank Henkel (CDU) hatte extra seinen Staatssekretär Bernd Krömer in die Verhandlung geschickt, begleitet von zwei Experten der Polizei.

Was bedeutet "groß" und "unübersichtlich"?

Das Gericht hat nun mehrere Möglichkeiten. Die Richter könnten das Gesetz für rechtmäßig oder eben verfassungswidrig erklären. Sie können aber auch entscheiden, dass für die Zukunft bestimmte Einschränkungen oder Ergänzungen nötig sind. So könnte etwa die Formulierung von „Größe oder Unübersichtlichkeit“ präzisiert werden, damit ein Polizeiführer nicht mehr oder weniger eigenmächtig entscheidet, ob eine friedliche Demonstration gefilmt werden soll, weil sie „groß“ und „unübersichtlich“ sei.

Das Gericht entscheidet am 11. April – also noch vor dem 1. Mai.

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