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Nicht ganz allein. Auf den Bahnhöfen der BVG ist die Videoüberwachung Standard. Beobachtet werden mindestens die Bahnsteige und die Notrufsäule, vereinzelt auch die Zugänge.

© Kitty Kleist-Heinrich

Videoüberwachung: Polizei fragt immer häufiger Kamerabilder der BVG ab

Seit Juni 2012 können Aufnahmen aus Überwachungskameras der BVG länger gespeichert werden, seitdem stieg die Zahl der Fälle, in denen der Polizei Videomaterial für die Fahndung ausgehändigt werden konnte. Wie viele Straftaten dadurch aufgeklärt werden, bleibt aber unklar.

Die BVG hat von Januar bis September des vergangenen Jahres in 2552 Fällen Videodaten an die Polizei übermittelt. In allen drei Quartalen lagen die Zahlen über denen des Vorjahreszeitraums. 2011 waren insgesamt 2986 Mal Videodaten übermittelt worden. Das geht aus der Antwort von BVG und Innenverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Trapp (CDU) hervor. Zugleich macht sich die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Verlängerung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden bemerkbar: Während im 1. Quartal 2012 die Speicherfrist in 52 Fällen überschritten war, waren es im 3. Quartal nur noch 19 Fälle. Die Fristverlängerung gilt seit Juni 2012.

Laut Innenverwaltung fordert die Polizei Videobilder zu Ermittlungen nach schweren Straftaten wie Raub und bandenmäßigem Drogenhandel, aber auch wegen Taschendiebstählen an. Wie viele Straftäter dank der Videobilder festgenommen werden konnten, vermochte die Verwaltung nicht mitzuteilen. Während bei der Bahn bisher nur wenige größere Stationen videoüberwacht werden und die S-Bahnen ohne Kameras unterwegs sind, ist die Technik Standard auf allen U-Bahnhöfen sowie in allen U-Bahnen, Bussen und in den meisten Straßenbahnen.

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