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Berlin: Videoüberwachung: Schlechte Bildqualität erschwert Identifizierung von Verdächtigen - Einsatz nur in konkreten Fällen

Noch immer hat die Polizei keine Hinweise auf die Täter, die zwei Fenster der Synagoge am Kreuzberger Fraenkelufer eingeworfen haben. Die Kleinpflastersteine hatten die Täter mitgebracht.

Noch immer hat die Polizei keine Hinweise auf die Täter, die zwei Fenster der Synagoge am Kreuzberger Fraenkelufer eingeworfen haben. Die Kleinpflastersteine hatten die Täter mitgebracht. In einiger Entfernung vom Tatort fanden Zeugen später eine Plastiktüte, in der sich weitere Steine befanden. Vermutlich waren sie von den Tätern auf der Flucht zurückgelassen worden. Ein Verdächtiger, der in den Jahren 1992 und 1993 zahllose Anschläge auf Kirchen und Synagogen in Berlin verübt hatte, kommt nach den derzeitigen Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes als Täter für den jüngsten Angriff nicht in Frage: "Die Wahrscheinlichkeit, dass er der Täter ist, ist eher gering", hieß es.

Der Mann galt seinerzeit als geistig stark verwirrt. Seine Taten begründete er damals mit "Kirchenhass". Die Scheiben der Kreuzberger Synagoge hatte er allein 14 Mal eingeworfen. Soweit sich die Ermittler erinnern, wurde er nie verurteilt, sondern in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und therapiert. Inzwischen gilt er zumindest in Kreisen der Ermittler, die ihn kürzlich zu dem Kreuzberger Vorfall befragten, als stabilisiert und "normal".

Um damals den Täter zu finden, hatte die Polizei sogar eine Videokamera in einem Baum installiert, mit der die Synagoge längere Zeit überwacht worden war. Die Kamera wurde abgebaut, nachdem der Täter gefasst worden war. Eine Kameraüberwachung durch Sicherheitsbehörden ist nur innerhalb eines konkreten Ermittlungsverfahrens erlaubt. Geregelt ist dies im Paragraphen 100 c der Strafprozessordnung (StPO): "Ohne Wissen des Betroffenen dürfen ... besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel ... verwendet werden ... , wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre," heißt es dort.

Dies gilt natürlich nicht für Privatleute, die beispielsweise ständig ihren Grundstückseingang oder ihre Garagenzufahrt per Video überwachen und dabei auch das öffentliche Straßenland aufnehmen. Eine permanente Überwachung von Straßen und Plätzen mit Kameras zur Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei wiederum ist untersagt und muss durch ein Gesetz geregelt werden.

Der "Kirchenhasser" wurde Anfang 1994 aber nicht aufgrund der Kameraaufzeichnungen ermittelt, erinnerte sich ein Polizeibeamter, sondern aufgrund eines Tatzeugen. Überhaupt wird in Polizeikreisen der Einsatz von Überwachungskameras als wenig hilfreich angesehen. Die Aufnahmequalität der Kameras sei besonders in der Dämmerung und der Dunkelheit schlecht.

Ein Gesicht sei ohne ausreichende Beleuchtung, beispielsweise durch die Scheinwerfer eines zufällig vorbeifahrenden Autos, so gut wie nicht zu erkennen. Die mangelhafte Qualität von Überwachungskameras sei unter anderem schon an den Bildern zu erkennen, die Kameras in Banken bei Überfällen aufnehmen, wo in der Regel gute Lichtverhältnisse herrschten. Selbst aus kurzen Entfernungen seien bei Dunkelheit meist nur Schemen zu erkennen und eine sichere Identifizierung der aufgenommenen Person kaum möglich.

weso

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