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Berlin: Vielleicht werden bald neue Stimmzettel gedruckt Verfassungsgericht verhandelt über Abgeordnetenhauswahl

Von Ulrich Zawatka-Gerlach Das Landesverfassungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob die Abgeordnetenhauswahlen vom 21. Oktober 2001 gültig sind oder nicht.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Landesverfassungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob die Abgeordnetenhauswahlen vom 21. Oktober 2001 gültig sind oder nicht. Einspruch hatten die CDU-Politiker Marcus Mierendorff und Ulrich Manske aus Steglitz-Zehlendorf erhoben. Die Verfassungsklage hat eine komplizierte Vorgeschichte, die von den Richtern minutiös nachverfolgt werden muss, um zu einem sachgerechten Urteil zu kommen.

Abgespielt hat sich Folgendes: Der CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf nominierte am 15. Juli 2001 seine Abgeordnetenhauskandidaten. Kreisvorsitzender Jean Angelov reichte die Wahllisten einen Monat später beim Bezirkswahlleiter ein – unterschrieben von der CDU-Kommunalpolitikerin Petra Gödel als Vertrauensperson, wie es das Landeswahlrecht vorschreibt. Mierendorff und Manske wurden als CDU-Kandidaten mit eigenem Wahlkreis vorgeschlagen und auf der Bezirkswahlliste weit vorn platziert.

Dann aber musste der CDU-Ortsverband Dahlem, mitgliederstärkste Parteigliederung der Union im Bezirk, seine Kreisparteitags-Delegierten neu wählen. Aufgrund eines Einspruchs der innerparteilichen Gegner Mierendorffs; das Landesschiedsgericht der CDU gab ihnen Recht. Am 12. September 2001 fand daraufhin ein neuer Kreisparteitag statt, auf dem die Delegierten – mit 83 zu 66 Stimmen – die bereits erfolgten Nominierungen für die Abgeordnetenhauswahl aufhoben. Die schriftliche Einschätzung des Justiziars des CDU-Landesvorstands, Klaus Finkelnburg, dass für die Aufhebung der alten Wahlvorschläge eine Zweidrittelmehrheit notwendig sei, wurde nicht beachtet. Finkelnburg war mehrere Jahre Vorsitzender des Berliner Verfassungsgerichts.

Zwei Tage später kürte die CDU in Steglitz-Zehlendorf neue Direkt- und Listenkandidaten für die bevorstehenden Parlamentswahlen. Mierendorff und Manske waren nicht mehr dabei. Stattdessen zogen zwei ihrer erbittertsten Gegner, die Rechtsanwälte Michael Braun und Karl-Georg Wellmann, ins Abgeordnetenhaus ein. Die neuen Wahlvorschläge wurden flugs beim Bezirkswahlleiter eingereicht. Die Kläger machen nun vor dem Verfassungsgericht geltend, dass sie weder satzungsgemäß abgewählt noch die ursprünglichen Wahllisten rechtsgültig zurückgenommen wurden. Außerdem sei die Zusammensetzung der bezirklichen Delegiertenversammlung im September „nicht satzungsgemäß“ gewesen. Denn an der Neu-Nominierung der Dahlemer Delegierten hätten CDU-Mitglieder teilgenommen, deren Mitgliedschaft ruhte, die nicht dem Ortsverband Dahlem angehörten oder die ihren Stimmzettel im Beisein anderer Parteifreunde ausgefüllt hätten.

Der Bezirkswahlausschuss ließ die CDU-Wahlvorschläge aber zu. „Ohne neue Benennung einer Vertrauensperson und ohne Erklärung der bisher benannten Vertrauensperson ( Petra Gödel) über die Änderung oder die Rücknahme der bisherigen Wahlvorschläge“, wie das Landesverfassungsgericht bereits im öffentlichen Terminhinweis auf die mündliche Verhandlung am Montag feststellte. Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerde von Mierendorff und Manske gegen die Zulassung der neuen Wahllisten am 26. September 2001 trotzdem ab. Die Kläger wiederum blieben ihrer Überzeugung treu, dass die CDU-Kandidatenaufstellung weder gesetz- noch satzungsmäßig war.

Am 27. Dezember 2001 reichten sie, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, ihren Einspruch beim Verfassungsgericht ein. Sie hoffen jetzt auf eine Gerichtsentscheidung, die mit dem Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts vom 4. Mai 1993 vergleichbar ist. Damals waren Hamburger CDU-Mitglieder mit ihrem Einspruch erfolgreich, dass die Kandidatennominierung für die Bürgerschafts- und Bezirkswahlen 1991 „unter Verstoß gegen verfassungsmäßige Grundsätze der Demokratie und des Wahlrechts“ zustande gekommen seien. Das Gericht erklärte die Hamburger Wahlen für ungültig, sie mussten wiederholt werden.

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