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Berlin: Vier Freisprüche nach Aufruf zur Desertion

Mit vier Freisprüchen und einer Geldstrafe sind am Donnerstag die Strafverfahren gegen fünf Kriegsgegner vor dem Berliner Amtsgericht zu Ende gegangen. Wie die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär nach den Verfahren mitteilte, seien damit nunmehr zwölf erstinstanzliche Verfahren gegen die Unterzeichner jenes Anti-Kriegsaufrufs abgeschlossen, mit dem im Frühjahr vergangenen Jahres die am Jugoslawienkrieg beteiligten Bundeswehrsoldaten zur Desertion und Gehorsamsverweigerung aufgefordert worden waren.

Mit vier Freisprüchen und einer Geldstrafe sind am Donnerstag die Strafverfahren gegen fünf Kriegsgegner vor dem Berliner Amtsgericht zu Ende gegangen. Wie die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär nach den Verfahren mitteilte, seien damit nunmehr zwölf erstinstanzliche Verfahren gegen die Unterzeichner jenes Anti-Kriegsaufrufs abgeschlossen, mit dem im Frühjahr vergangenen Jahres die am Jugoslawienkrieg beteiligten Bundeswehrsoldaten zur Desertion und Gehorsamsverweigerung aufgefordert worden waren. In neun Fällen hätten die Verfahren mit Freispruch und in drei mit einer Geldstrafe geendet.

Die Angeklagten hatten ihren Schritt mit dem Hinweis begründet, dass der NATO-Krieg im Kosovo völkerrechtswidrig sei und zudem gegen das Grundgesetz verstoße. Wie Richterin Guse-Manke dazu betont habe, sei es für sie nicht um völkerrechtliche Fragen, sondern darum gegangen, ob der Aufruf mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu vereinbaren sei. Lediglich der Angeklagte Hermann Theisen, der ausdrücklich in der Verhandlung betonte, er habe zur Desertion aufrufen wollen, wurde zu einer Geldstrafe von 2.100 Mark verurteilt.

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