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Berlin: Vier für viertausend

Bundesverwaltungsgericht verhandelt vier Musterklagen von Anwohnern gegen den Airport Schönefeld

Es geht um ihre Lebensqualität – und um die Zukunft der gesamten Region. Viertausend Kläger und die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg verfolgen seit gestern mit Spannung den Prozess um den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In vier Musterklagen hat das Gericht alle Punkte zusammengefasst, die insgesamt knapp 4000 Kläger vorgebracht haben. Begonnen wurde mit der so genannten Planrechtfertigung, die zum Beschluss geführt hat, den Flughafen Schönefeld zum künftigen Single-Flughafen BBI auszubauen und die Anlagen in Tegel und Tempelhof zu schließen. Diese Prüfung sei vor allem bei Enteignungen erforderlich, die es beim Flughafenausbau geben kann, stellte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow gleich zu Beginn klar.

Die Anwälte der Kläger warfen der Planfeststellungsbehörde vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob der erwartete Passagierzuwachs nicht auch mit den drei bestehenden Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld abgewickelt werden könnte. Die Kapazität der vorhandenen Start- und Landebahnen reichten dafür aus, sagte Kläger-Anwalt Wolfgang Baumann. Der Standort Schönefeld sei eine „gewillkürte Entscheidung“. Zudem sei zweifelhaft, ob Tegel und Tempelhof wirklich geschlossen werden. Klare Regelungen fehlten.

Die Airport-Planer dagegen wollen die innerstädtischen Flughäfen aufgeben, um die Anwohner vom Fluglärm zu entlasten und vom Risiko eines Flugzeugabsturzes zu befreien. Außerdem müssten die Flughäfen bei steigenden Passagierzahlen aufwendig ausgebaut werden.

Richter Paetow wies hier bereits den Kurs. Der Landesentwicklungsplan schreibe einen Single-Standort vor, sagte er. Doch nach einer erfolgreichen Klage vor dem Oberverwaltungsgericht ist der Plan noch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren findet ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.

Mit der Frage des Standortes will sich das Gericht anschließend beschäftigen. Für die wichtigsten Punkte im Klageverfahren sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Auftakt erscheint es aber zweifelhaft zu sein, ob diese Terminvorgabe eingehalten werden kann. Drei weitere Verhandlungstage hat das Gericht bereits eingeplant. Seine Entscheidung will das Gericht erst später bekannt geben – aber noch in der ersten Jahreshälfte.

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