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Berlin: Vogelfutter-Prozess: Hanfhaus-Chef verurteilt

Der Verkauf von Hanfsamen als delikates Kraftfutter für Vögel durch das Hanfhaus war aus Sicht des Amtsgerichts Tiergarten eine kriminelle Angelegenheit. Nach zweitägiger Verhandlung wurde gestern gegen Hanfhauschef Mathias Bröckers wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eine Strafe von 17 Monaten Haft auf Bewährung verhängt.

Der Verkauf von Hanfsamen als delikates Kraftfutter für Vögel durch das Hanfhaus war aus Sicht des Amtsgerichts Tiergarten eine kriminelle Angelegenheit. Nach zweitägiger Verhandlung wurde gestern gegen Hanfhauschef Mathias Bröckers wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eine Strafe von 17 Monaten Haft auf Bewährung verhängt.

In dem Prozess ging es um 50 Kilogramm Vogelfutter, die Bröckers aus der Schweiz gekauft und zum Teil vermarktet hatte. Die Cannabissamen wurden als "besondere Leckerbissen" in Tüten zu je 10 g für etwa 9 Mark angeboten. Die Körner der Marke "Hänfling" seien aber nicht nur zur Verfütterung an Vögel, sondern auch für den illegalen Anbau von Cannabispflanzen bestimmt gewesen, befand der Richter. Bröckers habe versucht, mit den "Hänflingen" das Verkaufsverbot für Cannabissamen zu unterwandern. Mit dem Urteil dürfte der Vogelfutter-Streit allerdings noch lange nicht beendet sein. Bröckers, der die Vorwürfe bestritten hatte, kündigte Rechtsmittel an.

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