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Berlin: Volksbegehren für die Kitas

Eine Bürgerinitiative hat schon 8000 Unterschriften gesammelt und ist auf Erfolgskurs Der Senat muss voraussichtlich im April entscheiden, ob der Antrag verfassungsrechtlich zulässig ist

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat muss sich demnächst mit einem neuen Volksbegehren befassen. „Schluss mit den Kürzungen im Kitabereich“, heißt die Initiative, die von zornigen Spandauer Eltern ausgeht, aber stadtweit gute Resonanz findet. „Wir haben schon mehr als 8000 Unterschriften gesammelt“, sagt Michael Fleischhauer, der das Volksbegehren mitorganisiert. Die notwendigen 25000 Unterschriften kämen mit Sicherheit zusammen. Der Antrag für ein Volksbegehren muss bis zum 10. April bei der Senatsinnenverwaltung eingereicht werden.

Die Forderungen der Bürgerinitiative: Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 26000 Euro (brutto) sollen für die Kita-Betreuung nichts zahlen. Das Jahr vor dem Schuleintritt soll – für alle Eltern – kostenfrei sein. Die Sparmaßnahmen des Senats beim Erzieherpersonal sollen rückgängig gemacht und fünf Prozent der Personalkosten als Vertretungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz soll schon für dreijährige Kinder gelten. Und „es ist ein Landeskitabeirat zu gründen“. Wenn der Senat dieses Volksbegehren zulässt, könnten diese Forderungen durch einen Volksentscheid gesetzlich erzwungen werden. Unterstützt wird die Initiative vom Landeselternausschuss der Berliner Kindertagesstätten, von den Grünen und der Bildungsgewerkschaft GEW in Spandau.

Volksbegehren zu Kita- und Bildungsproblemen sind bundesweit beliebt, bisher aber meistens erfolglos. In Brandenburg wurde ein Plebiszit gegen Einsparungen bei den Kitas im Oktober 2000 von der großen Koalition gestoppt, weil es Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte. Es ging um Mehrausgaben von 68 Millionen Euro pro Jahr. Das Landesverfassungsgericht in Potsdam gab der Regierung damals Recht. Die Volksgesetzgebung dürfe zwar nicht durch ein „allzu starres und gleichsam automatisches Eingreifen des Haushaltsvorbehalts derart eingeengt und entmutigt werden, dass sie ihre praktische Bedeutung verliert“. Aber die Volksinitiative führe zu „gewichtigen staatlichen Mehrausgaben“ und stelle das Budgetrecht des Landtags „greifbar und wesentlich in Frage“.

In Schleswig-Holstein scheiterte im gleichen Jahr eine Initiative zur finanziellen Gleichstellung von Privatschulen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies „in die künftige Haushaltsplanung auf Dauer wesentlich eingreift“ und Deckungslücken aufreißen könnten, die nicht zu schließen seien. Nur in Sachsen stellten sich die Verfassungsrichter im Juli 2002 auf die Seite eines Volksantrags für kleinere Schulklassen. Die absehbaren Mehrausgaben könnten im Rahmen des Landeshaushalts finanziert werden.

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