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Kliniken suchen Fachpersonal - Ärzte, Pflegekräfte und Sanitäter bei einer Notfallübung in Berlin.

© Kai-Uwe Heinrich

Volksbegehren für Krankenhaus-Personal in Berlin: "Senat misst mit zweierlei Maß"

Im Abgeordnetenhaus wird debattiert, ob beim Mietendeckel erlaubt sein soll, was bei den Pflegekräften verboten ist.

Die Befürworter eines Volksbegehrens für mehr Personal in den Kliniken erhöhen im Berliner Abgeordnetenhaus den Druck. Am Montag warfen sie im Gesundheitsausschuss dem rot-rot-grünen Senat vor, mit zweierlei Maß zu messen.

Der Senat hatte das Begehren wie berichtet abgelehnt, er bezog sich dabei auf die zu einem ähnlichen Fall erfolgte Rechtsprechung aus Hamburg: "Dem Land Berlin fehlt die Gesetzgebungskompetenz, um Vorgaben zur Ausstattung der Krankenhäuser zu machen.

Bezogen auf einen vergleichbaren Gesetzentwurf im Land Hamburg ist dies bereits mit Urteil vom 7. Mai 2019 durch das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden worden." Ergo: Wenn der Bund einen Sachverhalt regelt, könne ein Land damit nicht grundsätzlich anders verfahren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte schon Personalschlüssel für Pflegekräfte eingeführt, die von den Initiatoren des Volksbegehrens als unzureichend kritisiert werden.

"Berlin kann dort tätig werden, wo der Bund schon tätig war"

Nun jedoch möchte der Berliner Senat einen Mietendeckel einführen - und das obwohl die Bundesregierung dazu schon ein Instrument eingeführt hat, nämlich die mildere Mietenbremse. Kalle Kunkel vom "Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus" sagte am Montag: "Unser Volksentscheid und der Mietendeckel setzen beide voraus, dass Berlin auch dort tätig werden kann, wo die Bundesregierung schon tätig geworden ist. Im Kampf gegen unseren Volksentscheid schließt der Senat genau dies merkwürdigerweise aus."

Nachdem das "Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus" im Sommer 2018 ein Volksbegehren startete, unterschrieben fast 45.000 Berliner das Anliegen. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sagte, sie halte das Begehren politisch für begrüßenswert, rechtlich aber unzulässig.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten schon vergangenes Jahr gesagt: Sehr wohl könne man auch auf Landesebene mehr Pflegekräfte für die Krankenstationen erzwingen. Demnach ermögliche der Paragraph 6 des Bundes-Krankenhausfinanzierungsgesetzes folgendes: "Durch Landesrecht können (…) weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden." Dazu könnten auch "Maßzahlen zur Personalausstattung" gehören.

Kalayci ist zuletzt auch von der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisiert worden: Die BKG hatte 350 Millionen Euro Investitionen pro Jahr gefordert, der Haushalt sieht 200 Millionen Euro vor. In Berlin haben circa 50 Krankenhäuser gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Mittel für Bau und Technik.

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