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Fluglärmgeplagte in Berlin schauen heute auch mit Spannung nach Brandenburg, wo die Frist für das Volksbegehren für ein erweitertes Nachflugverbot endet.

© dpa

Volksbegehren: Nachtfluggegner hoffen auf Punktlandung

In Brandenburg endet heute die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zu einem erweiterten Nachtflugverbot am BER. In Berlin war eine ähnliche Initiative gescheitert. Weiter demonstriert wird trotzdem.

Um 16 Uhr endet am heutigen Montag die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zu einem erweiterten Nachtflugverbot auf dem künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) in Schönefeld. Und bereits am Abend soll feststehen, ob die erforderlichen 80 000 Unterschriften zusammengekommen sind, womit die Initiatoren fest rechnen. Dann wird es auf der „Wahlparty“ im Rathaus Teltow sicher hoch hergehen. Von 18 Uhr an soll dort gefeiert werden. Dass das Ergebnis so schnell verkündet werden könne, liege daran, dass die Ämter fortlaufend die Unterschriften geprüft hätten, sagte Matthias Schubert, einer der Organisatoren.

In zahlreichen Rathäusern in Brandenburg konnten Nachtfluggegner am vergangenen Wochenende noch ihre Unterschrift für ein Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr abgeben. Bisher ist nur eine nächtliche Ruhe am Himmel von 0 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat.

Bindend ist das Volksbegehren aber nicht zwangsläufig. Brandenburg müsste für ein längeres Flugverbot den Staatsvertrag mit Berlin ändern. Und der Senat ist hier aus dem Schneider; ein Volksbegehren für ein Nachtflugverbot ist in der Stadt gescheitert. Zudem mischt auch noch der Bund mit. Und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat bereits den Versuch der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, für Passagierflugzeuge auf dem Flughafen Köln-Bonn ein Nachtflugverbot von Mitternacht bis 5 Uhr zu verhängen, abgewürgt. Begründung: Das Verbot sei rechtswidrig, weil damit eine bis 2030 bestehende Betriebsgenehmigung zum Teil widerrufen werde, die Voraussetzungen hierfür aber nicht gegeben seien. Auch für den BER-Flughafen liegt die Betriebsgenehmigung bereits vor. Allerdings gibt es dagegen noch Klagen vor Gericht.

Nach einem erfolgreichen Begehren muss sich der Landtag nochmals mit dem Nachtflugverbot befassen. Sollte er erneut ein erweitertes Flugverbot ablehnen, könnten die Befürworter der längeren Ruhezeit einen Volksentscheid starten. Auch dieser wäre nicht bindend.

Schubert und seine Mitstreiter hoffen jedoch, dass die Landesregierung ein solches Votum nicht übergehen könnte und am Ende doch ein Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchsetzen müsste. Sogar am internationalen Drehkreuz Frankfurt (Main) dürfen inzwischen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr regulär keine Maschinen mehr starten. Dort hatte die Landesregierung den Anwohnern allerdings auch zugesichert, bei einer Zustimmung zum Bau der neuen Landebahn werde es ein Nachtflugverbot geben. Daran hatte sich die Regierung nicht gehalten. Doch Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Nachtflüge waren erfolgreich.

Weiter demonstriert wird aber auch in Berlin. Heute Abend findet in Friedrichshagen die 75. Montagsdemonstration gegen das Überfliegen des Müggelsees statt.

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