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Berlin: Volksbegehren werden einfacher

Rechtsausschuss einigt sich auf neues Gesetz

Volksbegehren werden künftig erleichtert. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses einigte sich gestern einstimmig auf einen Gesetzentwurf, der Folgendes vorsieht: Unterschriften für Volksbegehren dürfen nicht mehr nur in den Bürgerämtern, sondern auch auf der Straße gesammelt werden. Der Personalausweis muss dabei nicht vorgelegt werden.

Außerdem wird die Innenverwaltung des Senats verpflichtet, bei der Formulierung eines Gesetzentwurfs, der zur Abstimmung gestellt werden soll, juristische Hilfestellung zu leisten. Und die Träger eines Volksbegehrens erhalten das Recht, auf den Unterschriftenbögen eine eigene Schätzung zu veröffentlichen, welche Folgekosten auf den Landeshaushalt zukommen, wenn ihr Begehren erfolgreich ist. Einig ist sich das Parlament aber auch, dass ein erfolgreiches Volksbegehren keine aufschiebende Wirkung hat. Die Regierung kann also nicht verpflichtet werden, mit einer strittigen Maßnahme bis zum Ende der Bürgerbefragung zu warten. Abgelehnt wurde im Rechtsausschuss eine Kostenerstattung für die Organisatoren eines Volksbegehrens. Das Gesetz soll am 14. Februar im Parlament beschlossen werden. za

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