zum Hauptinhalt
Die verbrannten Wahlunterlagen stammten aus einem Briefwahllokal in Charlottenburg-Wilmersdorf

© dpa

Volksentscheid Tempelhofer Feld: Wahlhelfer verbrannten Stimmzettel

Ein Pärchen hat Wahlunterlagen aus Charlottenburg-Wilmersdorf in Hennigsdorf vernichtet. Die beiden haben sich der Polizei gestellt. Ihr angebliches Motiv: "Übermüdung".

Einige Berliner Stimmen zur Europa-Wahl und zum Volksentscheid Tempelhofer Feld sind unwiederbringlich verloren: Zwischen Mitternacht und ein Uhr am Montagmorgen hatten zwei Wahlhelfer im brandenburgischen Hennigsdorf eine unbekannte Anzahl von ausgefüllten Brief-Wahlunterlagen verbrannt. Eine Polizeistreife war auf das Feuer, dass hinter dem Jugendclub JFFZ Konradsberg brannte, aufmerksam geworden, und sah zwei Personen flüchten.

Mittlerweile hat sich das Pärchen gestellt, bestätigte Mechthild Bloch, die Leiterin des Amts für Bürgerdienste im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Die beiden Wahlhelfer hatten die Unterlagen mit den Stimmzetteln zur Europa-Wahl und zum Volksentscheid aus einem Briefwahllokal in Charlottenburg-Wilmersdorf entwendet. Der Polizei gegenüber gaben sie als Motiv „Übermüdung“ an; vermutlich wollten sich die Wahlhelfer das Auszählen durch die Vernichtung der Unterlagen „erleichtern“. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Wahlfälschung.

33 unversehrte Wahlunterlagen konnten am Tatort noch gesichert werden: Sie wurden unter Polizeischutz nach Berlin transportiert und dort für das endgültige Endergebnis ordnungsgemäß ausgezählt, so Bloch.

Volksentscheid und Europa-Wahl sind laut Landeswahlleitung nicht gefährdet

Wie viele Stimmzettel dem Feuer anheim gefallen sind, ist unklar: Die zuständige brandenburgische Polizeidirektion Nord konnte keine Angabe zum Umfang der vernichteten Unterlagen machen. Der Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung Berlin, Geert Baasen, sieht Wahl und Volksentscheid dadurch jedoch nicht gefährdet: „Ich gehe davon aus, dass die Fallzahl so gering ist, dass der Verlust nicht Ergebnisrelevat ist.“

Baasen schätzt daher auch, dass Beschwerden von betroffenen Wählern an den Bundestag keinen Erfolg haben würden. „Natürlich kommt es uns auf jede Stimme an, aber zu kleineren Fehlern kann es immer wieder kommen“, sagt Baasen.

Die Vernichtung von Wahlunterlagen gilt laut dem Strafgesetzbuch als Wahlverhinderung und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false