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Foto: Steffi Loos/dapd

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Berlin: Volksentscheid zum Wasser tröpfelt dahin

Die Initiative „Berliner Wassertisch“ wird es schwer haben, beim Volksentscheid am nächsten Sonntag erfolgreich zu sein. Bis zum Mittwoch, also elf Tage vor dem Termin, wurden 134 000 Anträge auf Briefabstimmung gestellt.

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Die Initiative „Berliner Wassertisch“ wird es schwer haben, beim Volksentscheid am nächsten Sonntag erfolgreich zu sein. Bis zum Mittwoch, also elf Tage vor dem Termin, wurden 134 000 Anträge auf Briefabstimmung gestellt. Beim Volksentscheid „Pro Reli“ lagen zum gleichen Zeitpunkt 142 000 Anträge vor, bei dem Entscheid zum Flughafen Tempelhof sogar 206 000. Trotzdem scheiterten beide Volksentscheide, weil das Zustimmungsquorum nicht erreicht wurde. Bei einem Volksentscheid in Berlin müssen mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten mit Ja stimmen. Außerdem müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.

Die bisherige Resonanz auf die Forderung der Initiative, dass die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe offengelegt werden, lässt auf etwa 150 000 bis 160 000 Teilnehmer per Abstimmungsbrief schließen. Das wiederum lässt vermuten, dass insgesamt etwa 650 000 Berliner am 13. Februar abstimmen. Denn die Briefwahlquote beträgt in Berlin bei Wahlen und Abstimmungen erfahrungsgemäß 20 bis 25 Prozent. Bei diesen Eckdaten müsste eine überwältigende Mehrheit von mindestens 90 Prozent der Teilnehmer für den Gesetzentwurf des Wassertisches stimmen.

Die Tendenz, dass nach dem starken Auftakt mit über 280 000 Unterschriften nun vorzeitig die Luft raus ist, ist einerseits bemerkenswert, da die hohen Wasser- und vor allem Abwassertarife alle Berliner betreffen. Vielleicht trifft Klaus Lederer den Kern des Dilemmas: Der Wassertisch sei „in gewisser Weise ,Opfer seines eigenen (Mit-)Erfolges‘ geworden“, schrieb der Landeschef der Linken vor wenigen Tagen. Dank der Veröffentlichung des Vertragswerkes zwischen dem Land und den privaten Gesellschaftern RWE und Veolia im Internet sei inzwischen „mehr bekannt, als der Volksentscheid offengelegt wissen wollte“. Wenn die Aktivisten glaubten, dass es weitere, noch geheim gehaltene Dokumente gebe, sollten sie doch die Herausgabe einklagen. Dafür sei das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schließlich da.

Thomas Rudek, Mitinitiator des Wassertischs, reagierte mit einer harschen Entgegnung: Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wäre „langwierig und kostenintensiv“. Das IFG sei nicht nur wenig bürgerfreundlich, sondern sehe auch keine Sanktionen vor. Hier liege der entscheidende Unterschied zu dem Gesetzentwurf des Wassertischs, über den die Berliner abstimmen sollen. Er sieht vor, dass „alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden“ rund um die Teilprivatisierung rückwirkend ungültig werden, falls sie nicht veröffentlicht werden.

Diese Forderung ist aus Sicht der rot-roten Koalition verfassungswidrig. Sie dürfte – neben der bereits erfolgten Offenlegung der Verträge – ein Grund für die Zurückhaltung der Opposition sein: Anders als bei den früheren Volksentscheiden verzichten CDU und FDP auf eine Kampagne gegen den Senat. Auch von den Grünen ist wenig zu hören, obwohl deren Abgeordnete Heidi Kosche zu den maßgeblichen Aktivisten der Initiative gehört. Ihren Mitstreiter Rudek ficht der juristische Einwand nicht an: Er fordert, die Koalition solle es auf eine Klage ankommen lassen, statt sich voreilig selbst als Verfassungshüter aufzuschwingen.

So streiten die Initiative und die Regierung über den Weg, obwohl sie dasselbe Ziel anpeilen: die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die wird – sofern der Wassertisch nicht doch einen juristischen Trick findet – äußerst schwierig. Zwar hat es nach Auskunft der Wirtschaftsverwaltung schon ein Gespräch mit dem verkaufswilligen RWE-Konzern gegeben. Aber der Energieriese kann den Preis diktieren, zu dem er seinen 24,95-Prozent-Anteil abstoßen will, denn der für ihn so lukrative Vertrag läuft regulär bis zum Jahr 2028. Dasselbe gilt für Veolia – wobei der französische Konzern einen vorzeitigen Verkauf ohnehin ausschließt, da Wasserwirtschaft zu seinem Kerngeschäft gehört. Entsprechend gründlich muss der Senat abwägen, wie viel ihm das RWE-Paket wert sein soll.S. Jacobs / U. Zawatka-Gerlach

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