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Die AfD-nahe Gruppe war am 10. Juli 2018 zu Besuch in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen.

© imago/Jürgen Ritter

Volksverhetzung in KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen: Gast von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel muss vor Gericht

Ein Teilnehmer einer Besuchergruppe von Alice Weidel leugnet bei einem Besuch in Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern. Jetzt kommt es zum Prozess.

Er war Teilnehmer einer Besuchergruppe von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Jetzt muss sich ein 69-Jähriger vor dem Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung verantworten – weil er in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Brandenburg die Existenz von Gaskammern geleugnet haben soll.

Der Angeklagte hatte am 10. Juli 2018 die Gedenkstätte besucht, er war Teilnehmer einer Reisegruppe aus dem Wahlkreis der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion aus der Bodenseeregion. „Im Rahmen der durchgeführten Führung soll der Angeklagte bei einer Diskussion geäußert haben, dass es im Zweiten Weltkrieg Gaskammern nur in den USA gegeben haben soll“, teilte das Amtsgericht jetzt mit.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin vor dem Amtsgericht Oranienburg beantragt, einen Strafbefehl zu erlassen. Das Gericht stimmte dem zu, der Mann sollte eine Geldstrafe zahlen – er legte jedoch Widerspruch ein. Deshalb kommt es jetzt zu einem öffentlichen Prozess. Das Gericht hat die Verhandlung für den heutigen Dienstag angesetzt.

Gegen die anderen Teilnehmer der Besuchergruppe, die Weidel aus ihrem Wahlkreis zu einem Berlin-Ausflug eingeladen hatte, sind die Ermittlungen eingestellt worden. Ihnen habe keine konkrete Äußerung und keine Beteiligung nachgewiesen werden können, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weidel selbst war beim Besuch in der Gedenkstätte nicht dabei.

Das Auftreten der Gruppe in der Gedenkstätte in Oranienburg (Oberhavel) hatte internationale Empörung ausgelöst. Der Vorgang war Ende August 2018 durch Tagesspiegel-Recherchen bekannt geworden – weshalb Ermittlungen eingeleitet wurden.

Die AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel
Die AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel

© dpa/Stefan Puchner

Die Brandenburger Polizei hatte unmittelbar nach Erscheinen des Tagesspiegel-Berichts Ende August von Amts wegen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte zeitnah den Guide, der die AfD-Gruppe durch die KZ-Gedenkstätte geführt und die Tour abgebrochen hatte, vernommen.

Bereits diese Zeugenvernehmung hatte die Vorwürfe erhärtet. Die Ermittlungen gestalteten sich zunächst schwierig, weil das Bundespresseamt die Teilnehmerliste vernichtet hatte.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte Marcel Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Amtsgericht Oranienburg hatte Marcel Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt.

© dpa

Nach Darstellung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hatten mehrere Teilnehmer der von Weidel eingeladenen Gruppe die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen. Mehrere AfD-Besucher hätten die KZ-Verbrechen verharmlost und relativiert und dem Referenten der Gedenkstätte mangelnde Kompetenz und Manipulation unterstellt.

Dieser hatte den Besuch daraufhin abgebrochen. Die Berlin-Fahrt, in deren Rahmen der Besuch der Gedenkstätte stattfand, war – wie prinzipiell für alle Bundestagsabgeordneten möglich – vom Bundespresseamt finanziert worden.

Ein Sprecher der AfD im Bundestag hatte eine Mitverantwortung von Weidel für den Eklat in der Gedenkstätte von sich gewiesen. „Dabei handelte es sich um ein Programm des Bundespresseamtes, bei dem Alice Weidel ein Programmpunkt von vielen war. Beim Besuch der Gedenkstätte war Alice Weidel nicht zugegen.“

Ein Funktionär des AfD-Bodenseekreis erklärte, die Besucher am 10. Juli hätten nicht den Holocaust geleugnet, sondern „kritische Nachfragen bezogen auf einzelne Sachverhalte“ gestellt.

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