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Die AfD-Besuchergruppe aus Baden-Württemberg war aus der Gedenkstätte verwiesen worden.

© Soeren Stache

Volksverhetzung und Störung der Totenruhe: Strafbefehl gegen AfD-Anhänger nach Sachsenhausen-Besuch

Beim Besuch der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen leugnete ein Gast von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel die Existenz von Gaskammern. Nun bekam er eine Geldstrafe.

Ein AfD-Anhänger aus dem Bodensee-Wahlkreis von Fraktionschefin Alice Weidel hat den Strafbefehl über 4000 Euro für Volksverhetzung und Störung der Totenruhe akzeptiert. Als Weidels Gast hat der 69-Jährige 2018 in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen die Gaskammern geleugnet.

Zum Prozess in Oranienburg kam Ludwig Günter K.-B. vor einer Woche aus gesundheitlichen Gründen nicht. Kurz danach zog er den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück, teilte das Amtsgericht Oranienburg am Dienstag mit. Die Geldstrafe sei damit rechtskräftig, eine Hauptverhandlung werde es nicht geben.

Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und hatte dabei die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt. Die Gruppe war auf Einladung von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der Region und wurde wegen massiver Störungen der Gedenkstätte verwiesen. Der Vorgang war Ende August 2018 durch Tagesspiegel-Recherchen bekannt geworden – weshalb Ermittlungen eingeleitet wurden.

Der Prozess gegen den Mann war am 8. Oktober zunächst geplatzt, weil der Angeklagte nicht erschienen war und eine ordentliche Ladung nicht nachgewiesen werden konnte. Am Folgetag sei dann bei Gericht eine Mitteilung mit Datum vom 30. September über eine schwere Erkrankung des Angeklagten sowie dessen Reise- und Verhandlungsunfähigkeit eingegangen.

Damit stehe auch fest, dass der Mann die Ladung zu dem Gerichtstermin rechtzeitig erhalten habe, betonte das Gericht. Die Zustellungsurkunde war nicht beim Gericht eingegangen. Deshalb konnte bei der Verhandlung am 8. Oktober keine Entscheidung getroffen werden.

Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet. (mit epd)

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