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Im Jahr 2011 fand die letzte Volkszählung statt.

© dpa - Bildfunk

Volkszählung 2011: Berlin klagt in Karlsruhe um Einwohner

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über einen Antrag Berlins und Hamburgs. Es geht um den Zensus 2011, nach dem Berlin plötzlich viel weniger Einwohner zugesprochen wurden - das ging ins Geld.

Wie viele Einwohner hat Berlin? Das ist nicht nur für die Stadtplanung eine entscheidende Frage, sondern auch von immenser finanzieller Bedeutung. Denn die Bevölkerungszahl hat direkten Einfluss darauf, wie viel Geld Berlin im Länderfinanzausgleich erhält.

Berlin verliert 4,7 Milliarden Euro

Als im Jahr 2013 die Ergebnisse der bundesweiten Volkszählung von 2011 (Zensus) veröffentlicht wurden, war der Schreck groß: Die bis dahin für Berlin angenommene Zahl von knapp 3,5 Millionen Einwohnern wurde deutlich nach unten korrigiert: 180000 Menschen weniger sollten demnach in der Hauptstadt leben. Im Länderfinanzausgleich bekommt Berlin seither und bis 2021 pro Jahr 470 Millionen Euro weniger, insgesamt ist das ein Verlust von 4,7 Milliarden Euro.

Im Oktober wird sich nun das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, ob bei der Volkszählung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Berlin und Hamburg – das nach dem Zensus ebenfalls rund 80000 Einwohner verloren hat – bezweifeln das und haben im Jahr 2015 gemeinsam das Bundesverfassungsgericht angerufen und Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Am 24. Oktober findet die mündliche Verhandlung in Karlsruhe statt.

Kritik an der Berechnungsmethode

Die beiden Stadtstaaten monieren vor allem die Berechnungsmethode. Beim Zensus 2011 wurde ein neues Verfahren angewendet. Anders als bei den vorherigen Volkszählungen, zuletzt 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR durchgeführt, wurden aktuell nur zehn Prozent der Bevölkerung direkt befragt. Hauptsächlich zog man zur Ermittlung der Einwohnerzahl die Register der Meldeämter heran. Das Ergebnis wurde dann mit Hochrechnungen aus den Stichprobenbefragungen kombiniert.

Der Berliner Senat bemängelt unter anderem, dass die Stichprobenbefragung nur in größeren Städten zum Einsatz gekommen sei, während bei kleinen Kommunen allein die Melderegister herangezogen worden seien. Berlin hat schon erfolgreich verhindert, dass die Daten des Zensus gelöscht werden. Das ist im Gesetz eigentlich vorgesehen, doch das Bundesverfassungsgericht folgte 2015 einem Eilantrag Berlins. Ohne die Daten wäre eine Überprüfung der Methoden nur schwer möglich.

Der nächste Zensus findet 2021 statt

Zur Frage, ob Berlin vom Bund tatsächlich Geld zurückfordern würde, falls das Verfassungsgericht zu seinen Gunsten entscheidet, will sich der Senat derzeit nicht äußern. „Wir begrüßen es in jedem Fall, wenn eine rechtssichere Grundlage geschaffen wird, auch im Hinblick auf den nächsten Zensus 2021“, teilte eine Sprecherin von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) mit.

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gibt die Einwohnerzahl Berlins übrigens aktuell (Stand: 30. Juni 2017) mit 3,69 Millionen Menschen an – die Zahl beruht aber nur auf den Daten der Einwohnermelderegister.

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