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Der letzte Zensus ist umstritten. Jetzt hat der Berliner Senat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

© dpa

Volkszählung in Berlin: Senat erwägt Klage gegen Zensus

Die rot-schwarze Koalition überlegt Einspruch gegen den Zensus zu erheben. Laut der neuen Volkszählung hat Berlin rund 180 000 Einwohner weniger als bisher gedacht. Das wirkt sich negativ auf die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich aus. Der Senat will das nicht hinnehmen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat schließt nicht aus, gegen den Zensus zu klagen, der Berlins Bevölkerung statistisch um fast 180 000 Einwohner schrumpfen ließ – und so die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich um 470 Millionen Euro jährlich minderte. „Wir haben aber noch fast vier Wochen Zeit, in alle Richtungen zu prüfen“, sagt Senatssprecher Richard Meng. „Wenn wir rechtlich gute Chancen sehen, wird Berlin selbstverständlich Einspruch erheben.“ Es gebe bei den erhobenen Zahlen viele Merkwürdigkeiten.

Beispielsweise kann niemand erklären, warum die Korrekturen der Einwohnerzahlen in den Bezirken so unterschiedlich ausfallen. So kamen Charlottenburg-Wilmersdorf 30 000 Einwohner abhanden, Reinickendorf aber nur 4000. In der CDU-Fraktion überwiegt jetzt schon die Meinung, man solle die neuen, unerfreulichen Daten nicht klaglos hinnehmen. Das bestätigte der Fraktionsgeschäftsführer Heiko Melzer. Auch in der SPD-Fraktion gibt es viele kritische Fragen. Die Hauptstadt stünde mit einer Klage auch nicht alleine da. Größere Städte in Baden-Württemberg, zum Beispiel Mannheim oder Konstanz, erwägen ebenfalls rechtliche Schritte gegen das Ergebnis, das nicht auf einer flächendeckenden Volkszählung, sondern auf Stichproben beruht. Auch andere Großkommunen bereiten juristische Einsprüche vor. Der Deutsche Städtetag hatte die statistischen Methoden des Zensus von Anfang an kritisiert.

Für Bund und größere Länder, sagen manche Fachleute, können die neu ermittelten Einwohnerdaten durchaus stimmen. Aber in Städten und Gemeinden mit geringeren Bevölkerungszahlen könnten falsch festgelegte Stichproben schnell zu überproportional starken Verzerrungen führen. Sollte das nachweisbar sein, kämen auch die Neuberechnungen für den kommunalen und Länderfinanzausgleich ins Wanken. Ob das auch für eine Millionenstadt wie Berlin gilt, wird nun geprüft. Die Senatsverwaltungen für Finanzen, Inneres, Wirtschaft und die Senatskanzlei sind dafür zuständig, unter Einbeziehung der Bezirke.

Am Donnerstag wird sich das Abgeordnetenhaus in einer Aktuellen Stunde mit dem Zensus befassen. Dabei soll es nicht nur um die Finanzen gehen, sondern auch um das Melderecht. Denn es wird auch in Berlin vermutet, dass sich viele Ausländer und Studierende nicht abmelden, wenn sie den Wohnort wechseln. Einen bundesweiten Abgleich von Meldedaten gibt es nicht. Das Melderecht ist Angelegenheit der Länder, auch Berlin will jetzt nach gesetzlichen Regelungen suchen, die zu realistischeren Einwohnerzahlen führen. Unabhängig davon forderten die Grünen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) auf, die drohenden Mindereinnahmen realistisch einzuplanen. Er müsse „eine solide Finanzplanung vorlegen, statt mit Taschenspielertricks die Haushaltslage zu verschleiern“. Aus Sicht der Grünen stehen wichtige Projekte, zum Beispiel die Wohnungsbauförderung, nun infrage.

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