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Berlin: Voll im Bild

Koalition machtWeg frei erweiterten Videoeinsatz

Die rot-rote Koalition hat gestern im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses die heftig umstrittene Änderung des Polizeigesetzes auf den Weg gebracht. So darf die Polizei künftig Videoaufnahmen von Veranstaltern von Großereignissen (wie zum Beispiel Fanmeilen) nutzen. Zudem soll sie künftig Zugriff auf die Videoaufzeichnungen von BVG-Bahnhöfen haben. Künftig darf die Polizei auch Kontrollen von Verdächtigen zur Eigensicherung filmen. Weiterhin soll im Polizeigesetz (ASOG) die Ortung der Mobiltelefone von Vermissten und Suizidgefährdeten ermöglicht werden. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach von einer „behutsamen Ergänzung“ des ASOG. Vor allem die Terroranschläge in London, Madrid und Moskau hätten gezeigt, dass die Überwachung des Nahverkehrs sinnvoll sei. „Ohne die Videoaufzeichnung wären weder die Hintermänner des ersten Londoner Anschlages noch die Täter des zweiten Anschlages festgenommen worden“, sagte Körting.

Die Oppositionsparteien FDP und Grüne kritisierten die Änderungen scharf. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Volker Ratzmann, sprach von einem „Dammbruch in Richtung allgemeine Überwachung“. „Dies gaukelt nur Sicherheit vor“, sagte Ratzmann. Er kündigte eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Die CDU begrüßte die Änderungen, die aber längst nicht weit genug gingen. Der innenpolitische Sprecher Frank Henkel forderte, die Videoüberwachung auch auf kriminalitätsbelastete Straßen und Plätze auszudehnen.

Noch in diesem Jahr sollen die Änderungen vom Parlament endgültig beschlossen werden. Ha

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