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Zu laute Musik lenkt vom Straßenverkehr ab. Doch wie lässt sich das im Einzelfall nachprüfen?

© REUTERS

Volle Dröhnung: Ohren auf im Straßenverkehr

Lenkt der kleine Lautsprecher im Ohr Fußgänger, Rad- und Autofahrer vom Straßenverkehr ab und provoziert Unfälle? Ramsauer beklagte das Hören von lauter Musik und auch die Polizei ist überzeugt vom Unfallrisiko.

Die Polizei steht vor einem Dilemma. Obwohl es bekannt ist, dass zu laute Musik ablenkt, gibt es kein Gesetz, das verbietet, im Straßenverkehr Kopfhörer zu tragen. Vorgeschrieben ist nur, dass die Lautstärke nicht vom Straßenverkehr ablenken darf. Doch wie soll dies im Einzelfall nachzuprüfen sein? Das Delikt sei „schwer nachweisbar“, sagt denn auch der Chef der Berliner Verkehrspolizei, Markus van Stegen.

Statistiken, wie gefährlich das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist, gibt es nicht. Nach Einschätzung der Polizei hat das Ausblenden der Verkehrsgeräusche durch Kopfhörer oder Earphones aber mehrere tödliche Unfälle verursacht – durch Ablenkung. Vor einiger Zeit rannte in Berlin eine junge Frau in eine Straßenbahn und kam dabei ums Leben. Über die Ursache konnte nur gerätselt werden. Die Kopfhörer fanden die Ermittler noch, als Beweis genügte dies nicht.

Wegen der steigenden Unfallzahlen vor allem bei Fußgängern hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) den Leichtsinn auf den Straßen kritisiert. Als Beispiele nannte er das Tragen von Kopfhörern, Telefonieren oder SMS- Schreiben während der Fahrt. „Mit lauter Musik schlafwandeln sie über Straßen und Bahnsteige“, zitierte die Saarbrücker Zeitung den Minister. Herannahende Autos oder Bahnen würden dadurch überhört. „Unaufmerksamkeit ist ein hohes Unfallrisiko“, sagte Ramsauer. Doch will der Minister es beim Appell belassen. Ein Verbot sei nicht geplant, hieß es auf Nachfrage im Ministerium.

Dem Vernehmen nach auch, weil ein Verbot weder durchsetzbar noch kontrollierbar wäre. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Kopfhörer, sie dürfen nur niemanden gefährden. In Paragraf 23 heißt es: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden.“ Sobald die Lautstärke des Gerätes die akustische Wahrnehmung des Straßenverkehrs wesentlich beeinträchtigt, so die Polizei, wird ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig. Fußgänger dürfen Musik dagegen so laut hören, wie sie wollen. „Ein spezielles Verbot existiert nicht“, bestätigte das Polizeipräsidium und warnt: „Die überlaute Benutzung von Kopfhörern kann bei Fußgängern zur Verkehrsbeeinträchtigung führen und somit ursächlich für Fehlverhalten sein, wie zum Beispiel unachtsames Betreten der Fahrbahn“.

Studien zur Gefährlichkeit von lauter Musik gibt es noch nicht. Mit der „Belastbarkeit des Fahrzeugführers“ hat sich im vergangenen Jahr jedoch der Deutsche Verkehrsgerichtstag beschäftigt. Eine Studie mit dem Titel „Risikoeinschätzung Nebenaufgaben“ der Bundesanstalt für Straßenwesen nennt als gefährlichste Nebenbeschäftigung das SMS-Schreiben, „Termin im Handy“-Nachsehen und Straßenkarten-Lesen. Unbedenklich sei es jedoch, im Auto Radio zu hören.

Telefone dürfen in Deutschland seit zehn Jahren nicht mehr am Lenker oder Lenkrad in die Hand genommen werden. Allerdings wird dieses Verbot täglich millionenfach missachtet. Allein von Januar bis Oktober 2011 stoppte die Polizei 17 481 Auto- und 1012 Radfahrer, weil sie ein Telefon in der Hand hielten. Allein 1141 Autofahrer wurden bei der einzigen Schwerpunktkontrolle im letzten Jahr erwischt – an nur drei Tagen im Mai. Für 2012 plant die Polizei zwei Schwerpunktkontrollen.

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