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Berlin: Vom Flüchtlingselend profitiert

Frau wegen Betruges bei Unterbringung von Bosniern angeklagt

Seit gestern muss sich die Berlinerin Fela B. vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der 43Jährigen, die als derzeitigen Beruf Sekretärin angab, und zwei Mitangeklagten wird vorgeworfen, knapp vier Jahre lang Berliner Bezirksämter bei Unterbringung von bosnischen Kriegsflüchtlingen betrogen und zu Unrecht eine größere Summe kassiert zu haben. Zudem soll sie zweimal in eidesstattlichen Versicherungen falsche Angaben über ihr Vermögen gemacht haben.

Die Angeklagte schüttelte zwar ihre hellblonde Haarpracht, als der Ankläger die Anklage verlas. Doch äußern wollte sich Fela B. zu Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie und die beiden mitangeklagten Bosnier „das Geschäft mit der Unterbringung von bosnischen Kriegsflüchtlingen optimieren und die Gewinne daraus maximieren“ wollten.

Als ein von der Angeklagten betriebenes Wohnheim in Tiergarten ausgelastet war, soll sie Mitte der 90er Jahre weitere Flüchtlinge in nicht zugelassenen Wohnungen beherbergt und für sie jeweils den vollen Tagessatz vom zuständigen Bezirksamt eingezogen haben. In mindestens 57 Wohnungen waren laut Anklage Bosnier einquartiert worden, ohne dass die vorgeschriebenes Zweckentfremdungsgenehmigung vorlag. Das Land Berlin habe für diese Unterbringungen insgesamt etwa 277 000 Euro gezahlt.

Die Anklage geht davon aus, dass der Flüchtlingswohnheimbetrieb „erhebliche Gewinne“ abwarf. Doch Fela B. soll diese 1997 in einem Streit mit einem Gläubiger verschwiegen haben. Vor dem Amtsgericht Charlottenburg soll sie zudem auch fünf Fahrzeuge – darunter einen Maserati – verschwiegen haben, die sie damals nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besaß.

Als einzigen „Wert“ in Höhe von 500 Mark soll sie eine 13 Jahre alte Perserkatze aufgelistet haben. Bei einer weiteren Erklärung an Eides statt verheimlichte sie laut Anklage im Jahre 2000 ihre Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft. Sie besäße lediglich 200 D-Mark Bargeld und ein Damenarmband, soll die Angeklagte wahrheitswidrig angegeben haben. Für den Prozess sind bislang zwei weitere Verhandlungstage bis zum 10. April terminiert. K.G.

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