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Berlin: Von Tag zu Tag: Gesetz zweiter Klasse

Ja, es war eine Art Ritt über den Bodensee der Sprache, und Eckart Werthebach wäre fast noch untergegangen mit seiner Idee, dem guten deutschen Wort ein Reservat aus gesetzlichen Brettern zu zimmern. Bevor es aber richtig ernst wurde mit der Diskussion, löste sie sich scheinbar im Nichts auf.

Ja, es war eine Art Ritt über den Bodensee der Sprache, und Eckart Werthebach wäre fast noch untergegangen mit seiner Idee, dem guten deutschen Wort ein Reservat aus gesetzlichen Brettern zu zimmern. Bevor es aber richtig ernst wurde mit der Diskussion, löste sie sich scheinbar im Nichts auf. Würden wir weiter die Freiheit haben, jeden Unsinn zu reden, würden die Werbefritzen weiter ihren denglischen Quark treten dürfen in der Hoffnung starker Umsätze?

Na, alle dürfen, und das ist im rechtsstaatlichen Sinne wohl auch besser. Doch da ein Senator ungern auf das letzte (deutsche?) Wort verzichtet, ist aus dem großen und umstrittenen Gesetzesvorhaben etwas ziemlich Kleines geworden, nämlich ein Passus in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Verwaltung. Wenigstens der Berliner Beamtenapparat soll nun aufräumen mit unnötigen fremdsprachlichen Ausdrücken überall dort, wo er sie trifft in seinen Akten. Nun gut. Ein wenig gruselig ist freilich die Vorstellung des Senators, seine Leute, berühmt fürs Beamtendeutsch, könnten ja notfalls aus den vorhandenen Wortfeldern neue Begriffe erfinden. Ob der gute alte Walkman nun doch noch zum tragbaren batteriebetriebenen Tonaufzeichnungs- und Abspielgerät wird?

Es ist ein wenig schade um das nun zweitklassig beerdigte Gesetz. Denn so schön ist lange nicht über Sprache gestritten worden.

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