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Von Tag zu Tag: Mannomann

Männer können nicht Frauenvertreter werden, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Für unseren Autoren wirft das einige Fragen auf.

Wann ist ein Mann ein Mann? Gute Frage, Herr Grönemeyer, aber viel zentraler ist doch folgendes Problem: Was darf ein Mann als Mann? Nicht alles und schon gar nicht gegenüber Frauen, das ist hoffentlich selbst beim hartnäckigsten Macho angekommen. Was nur zur weiteren Frage führt: Was darf er alles nicht? Eine Zusammenstellung ergäbe eine ellenlange Liste, der das Verwaltungsgericht Berlin jetzt ein weiteres „Geht gar nicht“ hinzugefügt hat: Männer können weder Frauenvertreter werden noch an der Wahl für diesen Posten teilnehmen. Ein Amtsrichter hatte genau dies vor, fand zwar nicht die Unterstützung seiner Präsidentin, doch immerhin fünf anderer weiblicher Beschäftigter seiner Behörde, was auch nichts half. Nach einigem Hin und Her wollte der verhinderte Frauenfreund die Wahl aussetzen lassen, was ihm per Richterwort ebenfalls verwehrt wurde. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz seien nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar. Das Urteil weitergedacht, fragt man sich freilich: War die Zuständigkeit der Senatoren Gregor Gysi und Harald Wolf für Frauenfragen wirklich rechtens?

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