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Berlin: Vor den Neuwahlen: Wer nicht wiedergewählt wird, kann viel Geld verlieren

Bringen Abgeordnete, die am 1. September der Auflösung des Abgeordnetenhauses zustimmen und sich damit selbst das Mandat entziehen, finanzielle Opfer?

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Bringen Abgeordnete, die am 1. September der Auflösung des Abgeordnetenhauses zustimmen und sich damit selbst das Mandat entziehen, finanzielle Opfer? Schlimmer noch - bringen sie sich um die eigene Existenz? Für diejenigen Volksvertreter, die kaum Chancen haben, von ihren Parteien wieder nominiert zu werden, ist das vorzeitige Ende der Wahlperiode schon eine persönliche Zumutung. Sie verzichten auf Diäten bis 2004 und erhalten beim Ausscheiden drei Monate weniger Übergangsgeld, sieht man von dem knappen Dutzend "Langzeit-Abgeordneter" ab, die das Maximum von 18 Monaten Übergangszahlung längst abgearbeitet haben.

Zum Thema Online Spezial: Berlin vor der Wahl Außerdem müssen einige Parlamentarier mit Abstrichen bei der Altersversorgung rechnen. Und ein Drittel der Berliner Abgeordneten gehört zu jener Problemgruppe, die erst 2004 den Anspruch auf eine Altersentschädigung erworben hätten. Volksvertreter, die mit der Wahl im November 1996 ins Landesparlament kamen und nach neun Jahren parlamentarischer Tätigkeit ab dem 64. Lebensjahr ein Ruhegeld von 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten hätten. Immerhin fast 2000 Mark monatlich. Allerdings ist damit zu rechnen, dass ein großer Teil dieser Volksvertreter erneut ein Parlamentsmandat erhält.

Die Auflösung des Abgeordnetenhauses bleibt insofern ein Minderheitenproblem. Ein weiteres Drittel der Abgeordneten hätte auch 2004 noch keine Versorgungsansprüche erworben und weitere elf Abgeordnete - von Diepgen über Landowsky bis Momper - haben bereits alle rechtlich möglichen Ansprüche erworben. Dass einzelne Abgeordnete aus rein materiellen Gründen der Auflösung des Abgeordnetenhauses nicht zustimmen wollen, bleibt also vorläufig ein Gerücht. Nester des Widerstands sind eigentlich nur auf den hinteren Bänken der CDU-Fraktion zu finden; dort schimpft man aber hauptsächlich aus politischen Gründen auf die alte Partei- und Fraktionsführung, die ihnen diese Suppe mit eingebrockt hat.

Und wie sieht es in den Bezirken aus, womit müssen Bezirksverordnete, Bürgermeister und Stadträte rechnen? Zuerst einmal damit, dass sie nicht wieder gewählt werden, aber das gehört zum Lebensrisiko eines jeden Politikers. Die Zahl der Bezirksverordneten wird sich mit Beginn der 15. Wahlperiode infolge der Bezirksneugliederung von 826 auf 660 verringern. Das entlastet die Bezirksetats, weil weniger Entschädigungen gezahlt werden müssen. Übergangs- oder Ruhegelder stehen den ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten ohnehin nicht zu. Anders sieht es bei den 12 Bezirksbürgermeistern und 60 Stadträten aus. Ihnen steht, wenn sie nach den BVV-Wahlen am 21. Oktober nicht im Amt bleiben, bis Herbst 2004 ein Ruhegehalt von 75 Prozent der aktuellen Dienstbezüge zu.

Bei einem Bürgermeister sind das fast 10 000 Mark pro Monat. Bezirksamtsmitglieder, die 2004 mindestens acht Jahre Bürgermeister oder Stadtrat gewesen wären, werden dann pensionsberechtigt und treten in den Ruhestand. Es sei denn, sie werden weiter im Amt gebraucht. Ehemalige Landesbeamte oder Richter haben auch den Anspruch, in die frühere Dienstbehörde wieder als Beamte zurückzukehren. Welche zusätzlichen Personalkosten durch die Neuwahlen in den Bezirken tatsächlich anfallen, hängt vom Wahlergebnis und der Zusammensetzung der künftigen Bezirksämter ab. Das gilt im Übrigen auch für den Berliner Senat.

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