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Berlin: Vor Gericht haben es die Jobcenter schwer

Mehr als 18 000 Hartz-IV-Klagen gingen 2007 beim Landessozialgericht ein. Nun bekommt es ein Dutzend neue Richter

In mehr als 18 000 Fällen haben im vergangenen Jahr Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) vor dem Sozialgericht gegen Bescheide der Jobcenter geklagt. Dies bedeutet eine Steigerung um knapp 55 Prozent.

Wegen der Klageflut hat das Gericht nach Angaben von Sprecher Michael Kanert für dieses Jahr zwölf neue Richterstellen bewilligt bekommen. In rund einem Drittel der Fälle handelt es sich um Eilverfahren. Dort erzielen die Kläger zu 40 Prozent zumindest einen Teilerfolg gegenüber dem Jobcenter; in den Hauptsacheverfahren sind die Erfolgsaussichten noch besser: Hier bekommt die Hälfte von ihnen recht.

Auch Olaf S. reichte im vergangenen Jahr eine Klage gegen das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ein. Der 45-jährige arbeitslose Altenpfleger musste im vergangen Jahr in eine Rehaklinik in der Ostprignitz. Das Jobcenter kürzte ihm daraufhin für anderthalb Monate sein ALG II in Höhe von damals 345 Euro um 35 Prozent, da er dort voll verpflegt wurde. Die Kürzung war nicht rechtens, stellte gestern die 116. Kammer des Sozialgerichts Berlin fest. Sie verurteilte das Jobcenter dazu, die rund 190 Euro nachzuzahlen. Wie Sozialrichterin Ulrike Willkomm sagte, kann die Verpflegung in einer Kurklinik nicht auf das ALG II angerechnet werden. Wenn man etwa Mahlzeiten nicht wahrnehme, habe man ja nicht die Möglichkeit, sich das Geld auszahlen zu lassen. Zudem sei es nicht rechtens, einfach Pauschalsätze für die Ernährung anzusetzen, um sie in solchen Fällen von der Leistung abzuziehen. „Der Empfänger kann selber entscheiden, wie er sein Geld ausgibt“, sagte Willkomm. Auch die neue Rechtsverordnung der Bundesregierung, die diese Kürzungen seit Jahresanfang ausdrücklich vorsieht, könne diese nicht regeln, sondern nur ein Gesetz. Das Thema ist bei Sozialrichtern bundesweit umstritten, auch innerhalb des Sozialgerichts Berlin.

Laut Gerichtssprecher Kanert hat es 2007 vor allem mehr Streitigkeiten um die angemessene Miethöhe gegeben. Dies betreffe inzwischen rund ein Drittel aller Fälle. Dabei hätten sich aber die vom Senat festgelegten Richtwerte für Warmmieten – beispielsweise 360 Euro für einen Einpersonenhaushalt – in den Einzelfällen durchaus bewährt. 2007 wurden nach Angaben der Sozialverwaltung 8700 Haushalte dazu aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken. 680 Bedarfsgemeinschaften mussten umziehen. Derzeit erhalten rund 316 000 Haushalte in Berlin ALG II. Da Anträge auf Unterstützung mindestens zwei Mal jährlich gestellt werden müssen, erließen die zwölf Jobcenter im vergangenen Jahr 1,6 Millionen Bescheide.

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