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Berlin: Vorbild wider Willen

Im Kinofilm „Vier Minuten“ unterrichtet eine Klavierlehrerin im Frauengefängnis So eine Lehrerin gab es wirklich. Die Berlinerin wehrte sich aber zu Lebzeiten gegen eine Verfilmung

Um Himmels Willen, nein, hat Erna Gollmer gesagt. „Sie war dermaßen entsetzt, dass wir uns ernsthafte Sorgen um sie gemacht haben“, erinnert sich eine Angestellte des Frauengefängnisses in Lichtenberg, fast sechs Jahre danach. Das Entsetzen rührte von der Lektüre einer Drehbuch-Kurzfassung: Darin ging es um eine Klavierlehrerin, die seit Jahrzehnten Woche für Woche in einem Frauengefängnis Musikunterricht gab. Also genau das, was Erna Gollmer selbst seit 1943 in Berliner Gefängnissen machte. Als einzige in Deutschland, höchstwahrscheinlich auch als einzige weltweit. „Nur für Mozart“, lautete der Arbeitstitel des Filmprojekts, der Berliner Chris Kraus hatte das Manuskript verfasst.

Erna Gollmer war der Ansicht, dass hier ihr Leben verfilmt werden sollte. Ihr Leben – plus ein paar erfundene Skandale, damit es dramatischer wird. Anfang 2006 starb die Berlinerin 88-jährig. Und seit Anfang Februar läuft Chris Kraus’ Geschichte erfolgreich im Kino. Sie heißt jetzt „Vier Minuten“, aber die Macher sind keineswegs der Ansicht, dass hier das Leben der alten Frau verfilmt wurde. Vielmehr argumentieren sie, dass Gollmers Geschichte allenfalls Inspiration für den Film war.

Matthias Blümel, der Leiter des Lichtenberger Gefängnisses, erinnert sich, dass Filmleute ihn 2001 um eine Drehgenehmigung in seiner Anstalt gebeten hätten. Das vorgelegte Exposé habe sich inhaltlich auf einen Artikel über Erna Gollmer aus dem Tagesspiegel von 1998 angelehnt. Erst auf seine Intervention hin sei Gollmer gefragt worden – und die habe vor allem zwei fiktive Themen im Drehbuch strikt abgelehnt: „Eine lesbische Vergangenheit wie im Film war für sie undenkbar. Und sie würde um keinen Preis der Welt Gefangene befreien“, sagt Blümel. „Aber es gab auch noch andere Stellen, gegen die sie Einwände hatte.“ So hat sich Erna Gollmer grundsätzlich nie für die von ihren Schülerinnen begangenen Taten interessiert. Eine Justizangestellte erinnert sich, dass Gollmer mehrfach Briefe von Gefangenen in ihren Unterlagen fand, die so aus dem Gefängnis geschmuggelt werden sollten. Darüber habe sie stets die Anstaltsleitung informiert. Nach Blümels Protest sei ihm von der damals verantwortlichen Produktionsfirma mitgeteilt worden, dass sie auf die Verfilmung verzichten würde, sagt der Gefängnisleiter. Chris Kraus lässt über seinen Anwalt ausrichten, dass weder er noch das letztlich an der Verfilmung beteiligte Produktionsteam jemals zugesichert hätten, auf eine Verfilmung zu verzichten.

Gefängnisleiter Blümel findet es trotzdem unanständig, dass der Film nun gedreht wurde. Zwar spielt dieser nicht in Berlin, die Lehrerin heißt im Streifen Traude Krüger, doch für Blümel steht im Vordergrund, „dass es nur eine Klavierlehrerin gibt, die seit 60 Jahren Unterricht im Vollzug gibt“. Gollmers Cousine und Erbin Helga Lampke hat den Film bereits gesehen. Auch sie ist sauer, kann sich „vorstellen, warum das Drehbuch meiner Cousine nicht gefallen hat“. Und sie findet, dass die klare Erkennbarkeit der Person ihrer Cousine gegeben ist.

Im offiziellen Presseheft zu „Vier Minuten“ antwortet Regisseur Chris Kraus auf die Frage nach dem Auslöser für den Film: „Vor acht Jahren habe ich zufällig in einer Tageszeitung die Fotografie einer alten Dame entdeckt, einer achtzigjährigen Klavierlehrerin.“ Und weiter: „Irgendwann war mir klar, dass hinter dieser Frau, von der nur zu lesen war, dass sie seit 60 Jahren im Knast unterrichtet, eine Geschichte aus Leidenschaft, Willen und auch Wahnsinn stecken musste.“ Weil aber nicht das Leben Gollmers verfilmt worden sei, seien auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden, sagt Kraus’ Anwalt. Und da hat er offenbar recht: Vor vier Jahren hatte Kraus gegen seine damalige Produktionsfirma geklagt, weil die nach dem Protest von Erna Gollmer das Filmprojekt einstellte. Die Kammer des Landgerichts Berlin war der Auffassung, dass das „Drehbuch die Persönlichkeitsrechte der Frau Gollmer nicht verletzt“. Kraus’ Anwalt betont außerdem, dass der alten Frau in „Vier Minuten“ ein würdiges Denkmal gesetzt worden sei. Wohlgemerkt nicht der realen Erna Gollmer, sondern der fiktiven Figur der Klavierlehrerin.

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