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Claudia Pechstein soll Kontakte zu Hells-Angels-Mitgliedern haben.

© dpa

Vorwürfe gegen Claudia Pechstein: Merkwürdige Nähe zu Rockern

Die Bundespolizei prüft Vorwürfe gegen die Eisschnellläuferin – und Hauptmeisterin der Bundespolizei – Claudia Pechstein. Die 39-Jährige soll enge private Kontakte zu Mitgliedern des Rockerclubs Hells Angels haben.

Die Bundespolizei prüft Vorwürfe gegen die Eisschnellläuferin – und Hauptmeisterin der Bundespolizei – Claudia Pechstein. Die 39-Jährige soll enge private Kontakte zu Mitgliedern des Rockerclubs Hells Angels haben. „Spiegel online“ berichtete am Sonntag, dass die Sportlerin zwei Rockern eine Vollmacht zur freien Nutzung ihres Grundstücks am Scharmützelsee erteilt habe. Die beiden Männer hätten Schlüssel für das Haus sowie ein Auto erhalten. Nach dem Bericht sei die Vollmacht zufällig bei einer Hausdurchsuchung der Polizei in Köpenick entdeckt worden. Eine solche hat stattgefunden, bestätigte die Polizei. Das Magazin zitiert aus dem Durchsuchungsprotokoll: „Die Vollmacht berechtigt Herrn Christian M. und Herrn Danilo B. uneingeschränkt das Grundstück der Pechstein betreten zu dürfen.“

Beide Hells Angels sind polizeibekannt. Danilo B. war 2009 im damaligen „Rockerkrieg“ von Mitgliedern eines anderen Clubs schwer verletzt worden. Heute ist er Geschäftsführer eines Internethandels, das unter anderem Hemden mit dem Aufdruck „ACAB“  (englisch für „Alle Polizisten sind Bastarde“) führt. Die Durchsuchung im Mai erfolgte bei einer Freundin von Christian M. durch das Landeskriminalamt. M. wird vorgeworfen, sich per Betrug einen Mercedes verschafft zu haben. Diese Frau wohnt in der Köpenicker Wendenschloßstraße. In der gleichen Straße hat der neue Freund der Sportlerin, der Unternehmer Matthias Große, den Sitz seiner Firma. Ein Beamter hält es für möglich, dass der Kontakt zwischen Pechstein und den Rockern so zustande kam.

Eine Sprecherin der Bundespolizei sagte am Sonntag, dass die Behörde erst am Freitagabend von dem Vorfall erfahren habe. Heute sollen die Vorwürfe geprüft werden. Strafrechtliche Auswirkungen seien unwahrscheinlich, jedoch könnte Pechstein disziplinarrechtlich belangt werden. Das Beamtenrecht sieht Sanktionen bei Verstößen gegen „Achtung und Würde des Berufes“ vor. Eine Entlassung sei bei Beamten auf Lebenszeit nur bei schwersten Verfehlungen möglich. Es seien auch Degradierungen oder Geldbußen denkbar. Pechstein war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Ha

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