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Wegen Korruption vor Gericht: Lothar Kramm, Ex-BSR-Vorstandsmitglied.

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Vorwürfe wegen Korruption: BSR-Vorstand bestreitet unsaubere Geschäfte

Nun also doch: Seit Donnerstag steht Lothar Kramm, Ex-BSR-Vorstandsmitglied, wegen Korruption vor Gericht. Der Fall ist seit Jahren umstritten - und auch verschiedene Richter kamen schon zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Die seit Jahren schwelende Affäre führte doch noch zum Prozess: Lothar Kramm, Ex-BSR-Vorstandsmitglied, steht seit Donnerstag wegen angeblicher Korruption vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Er soll Betriebsgeheimnisse an einen Lobbyisten der Abfallwirtschaft verraten haben, der mitangeklagt ist. Der Fall ist heftig umstritten. „Ich bestreite selbstverständlich ganz entschieden“, sagte der 67-jährige Kramm, der im Februar 2011 seinen Posten bei der Berliner Stadtreinigung aufgegeben hatte, am Rande der Verhandlung. Im Prozess wird er sich voraussichtlich im Mai äußern.

Ein anonymer Hinweis soll die Ermittlungen in Gang gesetzt haben. Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Finanzvorstand Kramm waren dann 2007 bekannt geworden. Zu unsauberen Geschäften soll es gekommen sein, als die BSR eine Ausschreibung für die Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage in Ruhleben vorbereitete – ein Auftrag in Höhe von 120 Millionen Euro. Kramm, so die Anklage, habe dem Lobbyisten Informationen zukommen lassen, damit dessen Kunde den Auftrag erhalte. Im Gegenzug habe er Kramm die Hälfte der Provision von 1,2 Millionen Euro versprochen. Die Firma, von der das Geld kommen sollte, hatte den Zuschlag nicht bekommen,

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Kramm und der 64-jährige Lobbyist haben die Vorwürfe stets bestritten. Auch der Aufsichtsrat der landeseigenen BSR hatte die Anschuldigungen geprüft und war einstimmig zu der Einschätzung gelangt, dass Lothar Kramm nichts vorzuwerfen sei. Der damalige Finanzvorstand blieb trotz des Verfahrens im Amt. Auch als im April 2010 Anklage erhoben worden war, blieb er. Das kritisierten die Ankläger.

Richter prüften den Fall und kamen zu unterschiedlichen Bewertungen. Eine Strafkammer des Landgerichts lehnte die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens ab. Sie entschied im Juli 2010, dass „trotz erheblicher Verdachtsmomente“ eine Verurteilung des Angeschuldigten nicht wahrscheinlich sei. Dagegen gingen die Staatsanwälte mit einer Beschwerde vor. Das Kammergericht gab dieser statt.

Es seien keine Geheimnisse verraten und keine „Unrechtsabrede“ getroffen worden, sagte Kramms Verteidiger. Es seien auch keinerlei Informationen weitergegeben worden, die von Wert gewesen seien. Ebenso liege keine Bestechlichkeit vor. Auch wenn der Lobbyist ein Angebot gemacht habe und möglicherweise 600 000 Euro seines Beraterhonorars abtreten wollte, habe sich Kramm nichts zuschulden kommen lassen. Er habe ein entsprechendes Papier des Mitangeklagten „nicht angenommen, nicht unterschrieben und nicht zurückgeschickt“, sagte der Verteidiger. Der Prozess geht am 10. Mai weiter.

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