zum Hauptinhalt
In Knabenchören wie dem Dresdner Kreuzchor gibt es keine Mädchenstimmen.

© Robert Michael/Imago

Vorwurf der Diskriminierung: Mädchen will sich in Berliner Knabenchor einklagen

Im Berliner Staats- und Domchor singen bisher nur Jungen. Das Verwaltungsgericht wird heute darüber verhandeln, ob sich das ändern muss.

Der Staats- und Domchor ist eine der ältesten musikalischen Einrichtungen Berlins. Und seit 1465, als er unter dem Namen „Singeknaben“ gegründet wurde, ein reiner Knabenchor. Jetzt will eine Mutter erreichen, dass ihre neunjährige Tochter dort singen darf.

Im Namen des Kindes wurde die Universität der Künste, die die künstlerische Aufsicht über den Chor hat, verklagt, denn das Kind wurde abgelehnt. Mädchen ist der – mit dem Domchor organisatorisch verbundene – Mädchenchor der Singakademie zu Berlin e.V. vorbehalten. Das Verwaltungsgericht wird am Freitag über den Fall verhandeln.

Wie das Gericht mitteilte, hat das Mädchen bisher in verschiedenen Chören gesungen. Im November 2018 beantragte die Mutter die Aufnahme ihrer Tochter in den Domchor, da die Förderung für Mädchen in der Singakademie nicht so gut sei wie die für Jungen im Domchor.

Die Neunjährige wurde zum Vorsingen eingeladen, jedoch abgelehnt. Die Auswahlkommission begründete dies laut Gericht mit einer nicht ausreichenden Motivation des Mädchens, einer fehlenden Grundlage für eine Ausbildung sowie mit Zweifeln an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern.

In der Klage heißt es, dass die Zugangsbeschränkung das Mädchen in unzulässiger Weise diskriminiere. „Zwingende Gründe“, warum Mädchen die Mitgliedschaft in Knabenchören verwehrt wird, gebe es nicht, schrieb Susann Bräcklein, die Anwältin des Mädchens, im vergangenen Jahr im Tagesspiegel. Eine Unterscheidbarkeit der Stimmen, die nur Experten akustisch wahrnähmen, könne nicht rechtfertigen, Mädchen von der der Ausbildung vieler Chöre generell auszuschließen.

Zur Startseite