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Berlin: Wachleute werden kaum überwacht

Fahrgäste werfen Personal vor, wegzusehen

Mitarbeiter im Wachdienst werden bei der BVG und der S-Bahn nicht verstärkt überwacht. Nachdem Wachleute einer privaten Firma nicht eingegriffen hatten, als in einem Zug nach Angaben von Zeugen rechtsradikale Parolen gegrölt worden waren, und auch nicht weiter im Zug mitgefahren sind, erhielten sie, wie berichtet, eine Abmahnung. Anschließend berichteten zahlreiche Fahrgäste, dass auch sie in der Vergangenheit gesehen hätten, dass Wachleute wegschauten und nicht eingriffen, wenn es erforderlich gewesen wäre.

Die BVG und die S-Bahn verlassen sich bei der Kontrolle ihrer Beschäftigten auf so genannte Qualitätstester aus ihren Reihen. Diese sind in Zivil unterwegs und sollen das Verhalten der Mitarbeiter im Kundenkontakt überwachen. Unter anderem schritten sie ein, wenn Fahrscheinkontrolleure zu salopp gekleidet seien, sagte BVG-Vorstand Thomas Necker. Im Wiederholungsfall drohe dann eine Kündigung. Wie oft die Überwacher in der Vergangenheit eingegriffen haben, war weder bei der BVG noch bei der S-Bahn zu erfahren.

Vor drei Jahren hatte die BVG nach ihren Angaben vorübergehend die Zahl der Mitarbeiter, die Fahrscheinkontrolleure beobachten sollten, von 15 auf 80 erhöht, nachdem sich die Kritik von Fahrgästen am rüden Auftreten der Fahrscheinkontrolleure gehäuft hatte. Ein ähnlicher Schritt sei jetzt nicht erforderlich, heißt es übereinstimmend bei der BVG und der S-Bahn. kt

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