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Berlin: Während des Wahlkampfes war Behauptung als Meinungsäußerung zulässig

Im letzten Wahlkampf hatte das Gericht die Junge Union (JU) zunächst gestoppt, bei der nächsten Wahl dürfen die Nachwuchspolitiker voraussichtlich ungehindert behaupten: "Gysi hat gespitzelt." Der Satz stand auf einem Aufkleber, den der CDU-Nachwuchs im letzten Berliner Wahlkampf verteilt hatte.

Im letzten Wahlkampf hatte das Gericht die Junge Union (JU) zunächst gestoppt, bei der nächsten Wahl dürfen die Nachwuchspolitiker voraussichtlich ungehindert behaupten: "Gysi hat gespitzelt." Der Satz stand auf einem Aufkleber, den der CDU-Nachwuchs im letzten Berliner Wahlkampf verteilt hatte. Auf Grund einer Klage des PDS-Fraktionsvorsitzenden erließ das Berliner Landgericht am 5. Oktober eine einstweilige Verfügung, die der JU die Behauptung untersagte.

Gegen den Beschluss hatte die JU Widerspruch eingelegt und setzte sich gestern vor dem Landgericht durch. "Eine summarische Bewertung von Verdachtsmomenten muss im Wahlkampf möglich sein", sagte im Gerichtssaal Uwe Lehmann-Brauns, JU-Anwalt und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Nach dem Abschluss der Ermittlungen der Gauck-Behörde und des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erachte es die JU als Tatsache, dass Gysi gespitzelt hat. "Der Ausschuss hat eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als erwiesen festgestellt", heißt es in dem Gutachten.

Gregor Gysis Anwälte - er selbst erschien nicht im Gericht - konterten: Die Berichte hätten die Spitzeltätigkeit ihres Mandanten nicht nachweisen, sondern lediglich einen Verdacht begründen können. Weder der Gauck-Bericht noch die Ergebnisse des Bundestagsauschusses seien je "gerichtsfest geworden". Da die Aufkleber der JU den PDS-Fraktionsvorsitzenden plakativ diffamierten, könne die Behauptung auch nicht vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sein.

Das Gericht folgte Gysis Anwälten nur zum Teil. "Es gibt gravierende Verdachtsmomente gegen Gysi, erwiesen ist der Vorwurf aber nicht", sagte der Vorsitzende Richter, Michael Mauck, zu Beginn der Verhandlung. Im Wahlkampf sei der Aufkleber aber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Mauck seine entsprechende Entscheidung. Dies sei jedoch kein Freibrief, dem Vorsitzenden der PDS-Bundestagsfraktion grundsätzlich Stasi-Spitzelei vorzuwerfen.

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