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Berlin: Wahl-Lexikon: Briefwahl und Sitzverteilung

Briefwahl: Immer mehr Wähler machen von der Möglichkeit Gebrauch, nicht im Wahllokal, sondern per Brief zu wählen. Bei der Berliner Wahl 1999 waren es immerhin 12,6 Prozent.

Briefwahl: Immer mehr Wähler machen von der Möglichkeit Gebrauch, nicht im Wahllokal, sondern per Brief zu wählen. Bei der Berliner Wahl 1999 waren es immerhin 12,6 Prozent. Die Briefwahlunterlagen müssen schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) beim örtlich zuständigen Wahlamt beantragt werden. Im Notfall, etwa bei einer Erkrankung, auch noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr. Den Antrag können auch Verwandte, Freunde oder Bekannte des Wahlberechtigten stellen, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sind. Um als Stimme zu zählen, muss der Wahlbrief aber spätestens am Wahltag, 18 Uhr im Bezirkswahlamt vorliegen. Fernreisende sollten also auf die Postlaufzeiten achten.

Sitzverteilung: 60 Prozent der Abgeordnetenhaussitze werden über die 78 Wahlkreise vergeben. Die übrigen Mandate werden auf die Bezirks- und Landeslisten der Parteien entsprechend dem Zweitstimmenergebnis verteilt. Die Mindestzahl der Parlamentssitze beträgt in Berlin 130. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt als ihr insgesamt an Mandaten zusteht (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien zusätzliche Ausgleichsmandate, damit das Stärkeverhältnis wieder dem Zweitstimmenanteil entspricht. Bei den Wahlen 1999 mussten 49 Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden. Diesmal könnten es deutlich weniger sein.

za

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