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Berlin: Wahl-Lexikon: Personalisierte Verhältniswahl

Personalisierte Verhältniswahl: Nach diesem System, das eine Erststimme (für den Wahlkreis-Kandidaten) und eine Zweitstimme (für die Wahlliste einer Partei) voraussetzt, wird auch in Berlin gewählt. Maßgebend für die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ist die Listenwahl, aber ein Teil (in Berlin 60 Prozent der Mandatsträger) wird direkt, also persönlich gewählt.

Personalisierte Verhältniswahl: Nach diesem System, das eine Erststimme (für den Wahlkreis-Kandidaten) und eine Zweitstimme (für die Wahlliste einer Partei) voraussetzt, wird auch in Berlin gewählt. Maßgebend für die Mehrheitsverhältnisse im Parlament ist die Listenwahl, aber ein Teil (in Berlin 60 Prozent der Mandatsträger) wird direkt, also persönlich gewählt. Die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten solle auf diese Weise gestärkt werden, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In der Regel platzieren die Parteien ihre Kandidaten sowohl im Wahlkreis wie auch auf der Liste. Sie sind doppelt abgesichert, im Gegenzug wird von den Bewerbern erwartet, dass sie ihren Wahlkreis nicht nur im Wahlkampf pflegen.

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